0
(0)

Wie der Souverän verschwindet

Da sage noch jemand etwas gegen den Föderalismus und seine Langsamkeit, gegen die Egoismen der Länder, gegen die Eitelkeit der Landeschefs und –chefinnen! Nun haben sie doch einmal etwas richtig gemacht, nämlich der Kanzlerin auf dem Weg in eine Corona-Erziehungsdiktatur die rote Karte gezeigt. Wieder einmal wollte die Kanzlerin „durchregieren“, meint:  Beschlüsse fassen und verkünden, bevor das Parlament und die Öffentlichkeit sie überhaupt zur Kenntnis nehmen konnte, geschweige denn, dass der Bundestag seiner Rolle gerecht werden konnte. Ob die Landesregierungen diese Linie fortsetzen oder sogar stärken, wird man sehen können!

Zu abstrus, zu überdreht, zu wahnwitzig und ihrer Hilflosigkeit kaum noch zu überbieten, waren einige der vorgeschlagenen „Erziehungsmaßnahmen“ der Kanzlerin, so etwa die Forderung, ein Kind solle jeweils nur einen „Freundeskontakt“ wahren (wogegen es vormittags mit 20-30 anderen Kindern Kontakt in KiTa oder Schule hat) oder, fern jeder Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse im Herbst, jedes Kind, das Schnupfe habe, solle unmittelbar in Quarantäne.

Es liegt jetzt fast auf der Hand, in eine billige Polemik einzusteigen: jemand wie Frau Merkel, die keine Kinder groß gezogen hat (weswegen sie wohl ersatzweise an allen Bürgern Erziehungsversuche macht) kann ja auch nicht wissen, dass Kinder im Herbst (aber nicht nur im Herbst) eigentlich immer verschnupft sind und mit einer „Rotznase“ herumlaufen, weswegen sie ja auch gerne mal die „Rotzigen“ genannt werden,  und dass dieser Schnupfen, wenn er dann überstanden ist, durchaus dazu beitragen kann, das Immunsystem von Kindern im Alter von über sechs Monaten zu trainieren und zu zu stärken.

Und man kann ja auch wohl annehmen, dass sich Frau Merkel nicht vorstellen kann, wie schwer es für Kinder ist, auf die Spielkameraden zu verzichten, und wie schwer es für Eltern ist, dem Kind erklären zu müssen, dass es, weil Merkel es so will, mit dem einen Freund noch spielen darf, mit dem anderen aber nicht.

Aber so zu argumentieren, das wäre zu billig. Das Problem liegt tiefer: Angela Merkel und ihre Trabanten, egal ob der Gesundheitsminister oder Markus Söder, sind so in ihrem eigenen Argumentationsnetz verstrickt, dass sie sich kaum noch ohne Gesichtsverlust daraus befreien können, sondern stattdessen nur noch den Ausweg im weiteren Anziehen von Daumenschrauben sehen können.  Um all die Widersprüche, Einsprüche, richterlich anfechtbaren Entscheidungen glattzubügeln, bedarf es nach Auffassung der Regierenden großer Einschnitte in die Freiheiten der Bürger, weswegen in ungeheurem Tempo, nämlich am morgigen Mittwoch,  ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen werden soll, das dann unverzüglich der Mann im Palais Schaumburg unterzeichnen soll. Die Novellierung des bestehenden Gesetzes soll, sozusagen gerichtsfest, weitere Einschränkungen möglich machen, schreitet auf dem Weg der Entmachtung des Parlaments voran; so ist es nicht mehr vorgesehen, dass der Bundestag und die Landesparlamente Beschlüsse der Regierung im Rahmen bzw. auf der Basis dieses Gesetzes zurückweisen können. Anders formuliert: Dieses Gesetz ist ein Schritt in Richtung eines neuen „Ermächtigungsgesetzes“, ist ein Schritt in  Richtung einer „Pandemie-Diktatur“!

Der Souverän, also das Volk, und das von ihm gewählte Parlament, das seinen Willen repräsentieren soll, verschwinden. Das Volk ist nur noch Befehlsempfänger, es verschwindet als Subjekt. Was sich bereits in der Sprache Merkels ausdrückt, wenn sie formuliert: „Auf private Feiern ist zu verzichten!“ Das Volk wird  sprachlich eliminiert, es kommt überhaupt nicht mehr vor, es ist lediglich Objekt einer verwaltungssprachlich verfassten Anordnung (…ist zu verzichten), die keinen Widerspruch zulässt. Was noch offen bleibt, ist der Strafrahmen bei Zuwiderhandlung!

Dass mit Covid ein ernst zu nehmender Gegner auf den Plan getreten ist, der Menschen an Leib und Leben bedroht, steht für mich außer Zweifel. Umso mehr bezweifle ich aber auch, dass die Lösung für dieses Problem in der Aushebelung von Freiheitsrechten durch eine Gesetzesverschärfung besteht!

Medizinische Probleme bedürfen einer medizinischen Lösung!

 

Wie inspirierend, erhellend, unterhaltend war dieser Beitrag?

Klicke auf die "Daumen Hoch" um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Weil du diesen Beitrag inspirierend fandest...

Folge uns in sozialen Netzwerken!

Es tut uns leid, dass der Beitrag dich verärgert hat!

Was stimmt an Inhalt oder Form nicht?

Was sollten wir ergänzen, welche Sicht ist die bessere?

Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
Meine Daten entsprechend der DSGVO speichern
2 Kommentare
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
Ax.Str.

https://www1.wdr.de/nachrichten/corona-infektionsschutzgesetz-reform100.html

Bitte an die entsprechenden Personen weiterleiten, danke.

Deutschland wird keine Hygiene-Diktatur.
Das Gesetz ist kein „Ermächtigungsgesetz“ wie 1933.
Das Gesetz setzt nicht die Grundrechte außer Kraft.
Das Gesetz legalisiert rechtswidrige Maßnahmen nicht.
Der Bundestag entmachtet sich nicht selbst.
Es gibt keine Impfpflicht.
Erläuterung:
Warnungen mobilisiert. Aber ist da was dran? Eine Einordnung:
Deutschland wird keine Hygiene-Diktatur.
Die Behauptung, Deutschland würde eine Hygiene-Diktatur werden, ist völlig aus der Luft gegriffen. Demokratie und Rechtsstaat bleiben auch nach dem 18. November voll erhalten. Gewählte Parlamente und Regierungen sind weiter im Amt, Gerichte behalten ihre Kontrollfunktion.
Im Infektionsschutzgesetz wird nur eine präzisere Rechtsgrundlage für die bereits geltenden Coronabeschränkungen eingeführt. Viele Maßnahmen wurden bisher auf die Generalklausel des Gesetzes gestützt, die „notwendige Schutzmaßnahmen“ erlaubt. Jetzt zählt ein neuer Paragraf 28a die gängigen Maßnahmen ausdrücklich auf: von der Maskenpflicht bis zur Restaurantschließung.
Der Staat erhält dadurch also keine neuen Befugnisse. Die Neuregelung reduziert nur die Wahrscheinlichkeit, dass Gerichte die Coronaeinschränkungen aufheben.
Das Gesetz ist kein „Ermächtigungsgesetz“ wie 1933.
Der Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz ist abwegig. 1933 setzte der Reichstag die Verfassung außer Kraft und hob die Gewaltenteilung auf. Die Reichsregierung unter Adolf Hitler konnte nun alle Gesetze selbst beschließen. Zum Zeitpunkt der Abstimmung im Reichstag war ein Teil der Abgeordneten bereits im Gefängnis, die anderen wurden durch bewaffnete SA- und SS-Männer bedroht.
Bei der Abstimmung am Mittwoch werden die Abgeordneten höchstens von den Gegnern des Gesetzes bedroht. Das Infektionsschutzgesetz muss sich auch nach der Neuregelung am Grundgesetz messen lassen.
Das Gesetz setzt nicht die Grundrechte außer Kraft.
Nein, die Grundrechte gelten weiter. Kein Grundrecht wird abgeschafft oder außer Kraft gesetzt. Das Gesetz erlaubt aber – wie bisher auch – Eingriffe in Grundrechte. Solche Eingriffe müssen im Rechtsstaat per Gesetz geregelt sein. Das Änderungsgesetz, das heute beschlossen wird, enthält deutlich präzisere Eingriffsermächtigungen.
Praktisch wichtiger ist aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Es gilt immer, wenn der Staat handelt, und wird von den Verwaltungsgerichten kontrolliert. Schon mehrfach wurden einzelne Coronamaßnahmen als unverhältnismäßig beanstandet, zum Beispiel die Beherbergungsverbote für Reisende aus deutschen Risikogebieten.
Auch künftig können die Gerichte die Verhältnismäßigkeit kontrollieren. Wenn aber die Infektionszahlen steigen und es ein schlüssiges staatliches Gesamtkonzept dagegen gibt, sind auch schwerere Eingriffe in die Freiheit der Bürger noch angemessen.
Eingriffe in die Versammlungs- und Religionsfreiheit werden im neuen Gesetz sogar erschwert. Beschränkungen von Demos und Gottesdiensten sind nur noch zulässig, wenn die Eindämmung der Coronapandemie sonst „erheblich gefährdet“ wäre.
Das Gesetz legalisiert rechtswidrige Maßnahmen nicht.
Bisher haben keine Gerichte entschieden, dass die Coronamaßnahmen wegen der vagen Rechtsgrundlage rechtswidrig seien. In den ersten Wochen der Krise ab März war die Justiz großzügig, weil man noch wenig über das Virus und sinnvolle Gegenmaßnahmen wusste. In letzter Zeit mahnten aber mehrfach Gerichte, dass inzwischen eine präzisere Rechtsgrundlage angebracht sein könnte. Der Gesetzgeber will negative Gerichtsurteile vermeiden und schafft mit Paragraf 28a deshalb nun eine präzisere Rechtsgrundlage.
Sachverständige sehen das Gesetz jetzt positiver als bei der Anhörung
Bei einer Anhörung des Bundestags vorige Woche sprachen sich gesundheitspolitische Sachverständige eher für das Gesetz aus, während JuristInnen teilweise harte Kritik äußerten. Deshalb wurde der Gesetzentwurf in den letzten Tagen noch einmal nachgebessert.
Coronaverordnungen müssen nun begründet und befristet werden. Nach vier Wochen sollen sie grundsätzlich auslaufen oder sie müssen neu beschlossen werden. Die juristische Sachverständige Andrea Kießling (Uni Bochum) twitterte am Dienstag: „Ich begrüße es sehr, dass die Regierung viele der Forderungen der Sachverständigen aufgenommen hat.“
Der Bundestag entmachtet sich nicht selbst.
Der Bundestag hatte beim Infektionsschutz noch nie viel zu sagen. Er beschließt das Infektionschutzgesetz und seine Änderungen. Und seit März obliegt ihm auch die Entscheidung darüber, ob eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ besteht.
Die allermeisten Eingriffe in Rechte der Bürger beschließen aber weder Bundestag noch Bundesregierung, sondern die Landesregierungen per Verordnung. Daran ändert sich nichts. Als Kontrolle und Gewaltenteilung ist die Zuständigkeit von 16 Bundesländern sogar deutlich wirksamer als eine stärkere Beteiligung des Bundestags, in dem letztlich ja die Regierungsmehrheit das Sagen hat.
Da in der Demokratie aber alle wesentlichen Entscheidungen von Parlamenten getroffen werden müssen, sollten die Landtage gegenüber den Landesregierungen gestärkt werden. Der Stuttgarter Landtag hat zum Beispiel im Juli ein Coronabegleitgesetz beschlossen, wonach Coronaverordnungen in Baden-Württemberg spätestens nach zwei Monaten die Zustimmung des Landesparlaments brauchen.
Es gibt keine Impfpflicht.
Mit der jetzt anstehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird keine Impfpflicht eingeführt. Die Coronaimpfungen, die Mitte Dezember beginnen sollen, werden völlig freiwillig sein. In den kommenden Monaten muss die Politik angesichts begrenzter Impfkapazitäten eher entscheiden, welche Gruppen als erste ein Recht auf Impfung haben und welche länger warten müssen.
Bisher geht die Politik davon aus, dass ein Impfgrad von 60 Prozent der Bevölkerung genügt, um die Pandemie zu stoppen. Dieser Anteil dürfte auch ohne Impfgegner gut machbar sein – soweit der Impfstoff wirksam und weitgehend nebenwirkungsfrei ist.
Quelle:
Coronaskeptiker in Berlin: Die eingebildete Diktatur
TAZ.DE

0
0