Ob das jetzt ein Skandal ist, Manipulation, ein dummer Zufall, Rache (wird vermutet) oder einfach nur die strenge Auslegung eines Regelwerks – wer weiß das schon genau! Ich jedenfalls nicht. Ich finde es jedenfalls schon skurril genug, dass bei Winterspielen in Kunstschnee, in einem Land, in dem bürgerliche Freiheiten weitestgehend abgeschafft sind und in dem zusätzlich die Beteiligten in einer abgeschirmten Corona-Blase leben, fünf Top-Athletinnen verschiedener Nationen in der Disziplin Skisprung (Mixed-Teams) disqualifiziert worden sind, weil ihre Skisprung-Anzüge, also ihre Sportkleidung, zu „groß“ waren. Jedenfalls was die vermessene Schrittlänge angeht. Laut Reglement werden die Ski-Springerinnen nämlich vermessen – der Skianzug darf in der Schrittlänge maximal drei Zentimeter Abstand vom Körper haben. Und bei den betroffenen Athletinnen sollen die Anzüge halt den maximalen Abstand nicht eingehalten haben. Skisprung im „Schlabberlook“ also! Geht wohl nicht!
Ein solches Problem wäre bei den antiken olympischen Spielen (archäologisch nachweisbar ab 700 v. Chr.) im Heiligen Hain von Olympia (Peleponnes, Griechenland) jedenfalls nicht aufgetreten, zumindest was die „gymnischen Wettbewerbe“ angeht, also die Disziplinen aus den Bereichen Leicht- und Schwerathletik einschließlich Fünfkampf. Diese olympischen Wettbewerbe, bei denen übrigens verheiratete Frauen und Unfreie nicht im Publikum sitzen und zuschauen durften, wurden nämlich -uiuiuiuiui!- von nackten, also völlig unbekleideten Sportlern durchgeführt. Da in der Antike noch keine „Winterspiele“ stattfanden, sondern die Wettbewerbe im Sommer abgehalten wurden, stellte sich zumindest temperaturtechnisch die Bekleidungsfrage wohl nicht. Die Athleten konnten sich also hüllenlos in ihrer ganzen körperlichen Schönheit und Pracht zeigen.
Nun, das wäre sicherlich heute, zumal bei Winterspielen, wohl undenkbar.
Aber muss man deshalb gleich ins Gegenteil verfallen und Sportkleidung nach Zentimetern reglementieren?
Allerdings passt es zu der Absurdität, winterliche Sportarten in einer Landschaft mit Kunstschnee durchzuführen!