Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin wiederholt werden
Pressemitteilung Nr. 119/2023 vom 19. Dezember 2023
Urteil vom 19. Dezember 2023
2 BvC 4/23
Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag über den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 10. November 2022 hinausgehend in weiteren 31 Wahlbezirken des Landes Berlin sowie den zugehörigen Briefwahlbezirken für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet. Zudem hat er den genannten Beschluss des Bundestages insoweit aufgehoben, als die Bundestagswahl in sieben Wahlbezirken und den damit verbundenen Briefwahlbezirken für ungültig erklärt wurde.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-119.html/
(kompletter Text einsehbar)
Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wird eine Entscheidung des Bundestages korrigiert, die nach Auffassung des Gerichts teilweise unrechtmäßig war. Warum das nach Auffassung des Gerichts so ist, wird vom Verfassungsgericht so begründet:
„II. Der Beschluss des Deutschen Bundestages beruht auf einer unzureichenden Aufklärung des Wahlgeschehens, da er die Niederschriften der einzelnen Wahlbezirke weder selbst ausgewertet noch deren Auswertung in sonstiger Weise veranlasst hat.
Diese Auswertung war vorliegend aber geboten. Dass aus dem Schweigen der Niederschriften nicht auf das Fehlen von Wahlfehlern geschlossen werden kann, schließt nicht aus, dass in einzelnen Niederschriften besondere Vorkommnisse ausgewiesen sind, die das Vorliegen von Wahlfehlern dokumentieren. Der Bundestag wäre zur Gewährleistung einer bestmöglichen Sachaufklärung daher verpflichtet gewesen, die Niederschriften der einzelnen Wahlbezirke beizuziehen und auszuwerten.
Nachdem er darauf verzichtet hatte, war das Bundesverfassungsgericht gehalten, diese Möglichkeit der Aufklärung des tatsächlichen Wahlgeschehens eigenständig wahrzunehmen.“
Der Bundestag (genauer: seine Ampel-Mehrheit) ist jetzt dahingehend korrigiert worden, dass eine große Zahl von Wahlbezirken als beschlossen „nachjustiert“ werden muss (erneute Wahl). Dem Antrag der CDU/CSU-Fraktion in allen Bezirken Berlins erneut zu wählen, wurden nicht stattgegeben. Die erneute Wahl beschränkt sich also auf die Wahlbezirke, in denen nach Auffassung des Gerichts so grobe Fehler vorlagen, dass die Wahlrechte der Bürger beeinträchtigt waren.
Die Nachwahl soll im Februar 2024 erfolgen.