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Boris Palmer hat sich online sein Bürgergeld berechnen lassen. Da habe ich gedacht: Das kann ich auch. Und ich habe mal die Daten eingegeben, die auf mich zutreffen, wobei ich natürlich davon ausgehe, dass ich noch arbeitsfähig wäre, aber nicht arbeiten gehe. Dies trifft auch auf die Ehefrau zu (die noch berufstätig ist, in meiner Berechnung aber nicht). Zutreffend sind die Angaben zu den beiden im Haushalt lebenden Kindern. Die eingetragenen Angaben zu Miete, Neben- und Heizkosten sind grob geschätzt. Mein errechneter Bedarf: 3174,00 EURO. Mein Bürgergeldanspruch: 3174,00 EURO (NETTO!)

Zum Vergleich:

Wenn Sie als Paketzusteller/in arbeiten, verdienen Sie voraussichtlich mindestens 28.000 € im Jahr und 2.333 € im Monat und im besten Fall 38.200 € pro Jahr und monatlich 3.183 €. Das durchschnittliche Jahresgehalt befindet sich bei 32.900 €, das Monatsgehalt bei 2.742 € und der Stundenlohn bei 17,14 €.(Quelle: stepstone)

Als Heizungsbauer/­in in Deutschland kannst du ein durchschnittliches Gehalt von 32477 Euro pro Jahr verdienen. Das Anfangsgehalt in diesem Job liegt bei 19832 Euro. Laut Datenerhebung von stellenanzeigen.de liegt die Gehaltsobergrenze bei 45126 Euro. Zur Gehaltsberechnung für den Beruf Heizungsbauer/­in wurden alle Bundesländer berücksichtigt.  (Quelle: stellanzeigen.de)

Zur Berechnung:Caritas-online-Rechner

Unser Bürgergeld-Onlinerechner

Ihr Bedarf

3174.00

Anzurechnendes Einkommen

0.00

Ihr Bürgergeld-Anspruch

3174.00

Angaben zur Partnerschaft
Leben Sie in Partnerschaft?:

Ja

Alter und Anzahl der Kinder im Haushalt
Kinder von 0 bis 5 Jahren:

0

Kinder von 6 bis 13 Jahren:

0

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren:

1

Nicht erwerbstätige Erwachsene von 18-25 Jahren im Haushalt der Eltern:

1

Monatliche Miete und Heizkosten
Monatliche Kaltmiete:

800

Monatliche Nebenkosten:

350

Monatliche Heizkosten:

300

Besondere Lebensumstände (Mehrbedarf)
Ich bin / meine Partnerin ist schwanger (ab 13. Woche):

nein

Einkommen aus Erwerbstätigkeit
Mein monatliches Bruttoeinkommen:

0

Mein monatliches Nettoeinkommen:

0

Monatliches Bruttoeinkommen der Partnerin / des Partners:

0

Monatliches Nettoeinkommen der Partnerin / des Partners:

0

Weiteres Einkommen
Einkommen aus Vermietung / Verpachtung:

0

Arbeitslosengeld I:

0

Kindergeld:

0

Renten:

0

Sonstiges Einkommen:

0

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Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

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Tho.Silm.

So eine Schwachsinnsrechnung! Wir hatten als Bürgergeldempfänger Anspruch auf 2358Euro. 4 Personen Haushalt, Mann, Frau, Kind eins 11 Jahre, Kind zwei 3 Jahre. Warmmiete 790 Euro. Nach Abzug von Kindergeld, was angerechnet wird, haben wir 1646 Euro vom Jobcenter bekommen.

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Scho.May.

Wie kommt man auf über 3000 Euro Bürgergeldanspruch? Im Paulanergarten?

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MichaL

Bei 4 Personen kein Problem. Die Angaben da oben bei Bernd sind schon richtig.

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Scho.May.

Wenn ein OB sich sowas ausrechnen lassen muss, darf man sich fragen, ob er dafür qualifiziert ist! Er hat sich weder unter Kontrolle, noch hat er es so mit Fakten. In bester neoliberaler Manier vergleicht er einen Nettolohn eines Einzelverdieners mit einer Familie. Lässt Zuschläge für Arbeitnehmer, Kindergeld usw. weg.
Wer arbeitet hat immer mehr als Bürgergeldbezieher ohne Arbeit. Denn er oder sie kann dann aufstocken. Auch für Teilzeitarbeitnehmer gibt es Zuschläge die Bürgergeldbezieher ohne Arbeit nicht bekommen. Keine Zuschläge sondern nur Mini-Zusatz-Löhne gibt es bei Arbeit über das Amt.
Wer knapp unter der Bürgergeldgrenze liegt muss keine Steuern bezahlen und bekommt bis zu 370 Euro Wohngeld. Und Kinderzuschläge bis zu 250 Euro. Während man das Kindergeld beim Bürgergeld voll anrechnet.
532 Euro bekommen alleinerziehende Mindestlohnempfänger im Schnitt pro Monat mehr. Bei Familien mit drei Kindern sind es zwischen 429 und 771 Euro. Je nach Alter der Kinder. Quelle für Zahlen: SPD Bundestagsfraktion.
Zudem hetzen immer diejenigen am meisten, die gegen ordentliche Mindestlöhne sind. Bei 4 Mio. erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern plus nicht die die Statistik gerechnete Asylanten, einem offenen Arbeitsmarkt für alle EU-Bürgern usw., finden viele mit Ausschlusskriterien kaum einen Job. Es sind gut 700 000 offene Stellen gemeldet. Und obwohl das Massenarbeitslosigkeit bedeutet, wird den ganzen Tag so getan, als wollten die Leute nur nicht arbeiten. Laut einer Studien könnte jeder 3 Job 3D-Druckern zum Opfer fallen. Was ist dann? Lässt man die Bedürftigen dann verhungern? Kaum wer ohne Arbeit bekommt mehr einen Mietvertrag!

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Ro.Bien.

Noch schöner wirds, wenn ihr die Rente von ehemals arbeitenden Menschen, nach 45 Jahren nicht nur neben einer Beamtenpension gegenüberstellt – sondern auch mit Älteren vergleicht, die kaum „geklebt“ haben. Fakt ist: Es lohnt gegenwärtig nicht, für die Rente zu arbeiten. Da haben die Jungen ganz recht.
Wie spärlich durchschnittlich die Renten für Westfrauen sind, dürfte bekannt sein.
Mal ein Beispiel: Bei ca 20.000 Euro Jahresbrutto Rente für Alleinstehende – müssen davon bereinigt ca. 505 Euro Steuern gezahlt werden. Netto.
Auch an Bürgergeldempfänger.
Das, was übrig bleibt, ist so spärlich, dass es zwar zu hoch für Grundsicherung mit kompletter Mietübernahme und Heizkosten ist, aber so wenig, dass es für Anspruch auf Wohngeld reicht. Damit man weiter heizen kann, etwa. Als Renter/in hat man ja Zeit für die mühselige Beantragung, für dessen Bearbeitung es zuwenig Personal gibt. Manche warten bis heute seit einem Jahr auf die Genehmigung ihres rechtlichen Anspruchs.
Anstatt diesen teuren Verwaltungsakt abzuschaffen und dafür Renten z.B. bis 2000 Euro netto (also fürs Notwendige) z.B. komplett steuerfrei zu halten, sagen wer mal – einfach so als Anerkennung für die Lebensleistung, wird lieber Steuergeld für Antrags-Sachbearbeiter rausgeworfen.
aber was rede ich…sowas wird ignoriert. Von Politik UND Presse.

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Pe.Beh.

ja, die Altersarmut ist zum Heulen! Wirklich dramatisch! Ich hätte letztens einen Fall: Rente wegen besonders langjährig versichert (über 45 Jahre) netto 1050 Euro.comment image
Wohngeld abgewiesen, weil nicht die 33 Versicherungsjahre nachgewiesen wurden. (Wonach sich eigentlich das Amt selber erkundigen muss) nach langem Kampf und Unerreichbarkeit des Amtes nun Wohngeld für denjenigen durchgesetzt. Kann man nur mit dem Kopf schütteln!

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Ro.Bien.

 In Bochum warten einige dieser Leute seit Dezember 22 auf eine Bewilligung. Und der Mieterverein schickt zwar Erinnerungen and das Amt, verlangt dann aber für eine gerichtliche Auseinadersetzung von den Antragstellern zusätzlich die Kosten für einen Rechtsanwalt. Man ist also praktisch der Behördenwillkür ausgeliefert.

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Pe.Beh.

schick mir eine eine PN und ich helfe gerne weiter. Da braucht man keinen Anwalt. Die Gesetze sind eindeutig. Welche Strategie dahinter steckt, kann man nur vermuten. Nur: jeder Fall ist anders. Man muss es sich einzeln anschauen. Ich darf nur leider nicht in Bochum offiziell beraten.

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MichaL

Wohngeld wird nur gezahlt, wenn man 33 Versicherungsjahre hat? Wo hast Du das denn gelesen?

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Scho.May.

die die zu wenig Rente bekommen, bekommen Altersgrundsicherung auf Bürgergeldniveau. 30 Euro werden nicht angerechnet. 1/3 der Renten kommen aus dem Staatshaushalt. Witwenrenten und Pensionen bis zu 5000 Euro oder mehr ( Pensionen) sind der Wahnwitz. Nicht immer gegen die Ärmsten hetzen. Palmers Zahlen sind Geschichten aus dem Paulanergarten!

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Ro.Bien.

 einfach mal lesen und verstehen. Ich hetze nicht gegen die Ärmsten. Ich prangere an, dass die die knapp über Grundsicherung (im Alter) liegen und Jahrzehnte arbeiteten teils weniger haben, als wären sie zuhause geblieben oder hätten nebenbei schwarz gearbeitet. Sie zahlen alles selber.
Dafür muss man aber begreifen, dass volle Miete, Heizung, Kultur-, Sozialtickets, Zugang zur Tafel usw. vom Staat geldwerte Leistungen sind…offenbar haben das viele vergessen und finden das ganz normal. Was ich von der Tafel und ihrer Sozialindustrie halte, steht auf einem anderen Blatt.
Nicht einmal statistisch erhoben, wieviele das insgesamt sind, die sich nicht mal mehr nen regelmäßigen Kaffee in ihrem Stammcafé leisten können. So ignorant ist das System. Es schützt Superreiche und Leistungsempfänger. Die (untere, bis mittlere) Mitte schmiert ab.

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Scho.May.

teils weniger gibt es nicht, weil sonst aufgestockt wird ( Altersgrundsicherung). Da kann man aufhören zu lesen! Neoliberale Erfindungen bleiben eben solche!

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Pe.Beh.

Ja, das ist so und leider kommt da noch einiges hinzu. Leistungen von B u T (Bildung und Teilhabe) und Heizkosten oder Nebenkostenabrechnungen. Und vieles mehr!
Aber…… Leider wird nicht darauf hingewiesen (oder vielleicht auch mit Methode) was die arbeitende Bevölkerung noch alles beantragen kann. Das kann ich jedem nur raten. Man\Frau ist überrascht, was da noch zusätzlich möglich ist!

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Tho.Silm.

Ich habe in der Coronazeit als Hausmeister gearbeitet. 1650 Euro Netto plus 500 Euro Kindergeld plus 300 Euro Wohngeld plus 250 Euro Unterhaltsgeld plus 76 Euro vom Jobcenter weil ich so wenig verdient habe. Habe also 2776 Euro monatlich zur Verfügung gehabt. Davon gehen ca. 1200 fixe Kosten ab. Arbeiten lohnt sich also nicht ???

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Mi.Rob.

Mal gegenüber stellen, was ein Politiker im Bundestag im Vergleich zu einem Bauarbeiter verdient.
Die sogenannten Volksvertreter bestreiten ihren Lebensunteehalt ebenfalls aus öffentlichen Mitteln.

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Mi.Rob.

Die bildzeitung dagegen vergleicht heute wie unser arme bundeskanzler alt neben dem Verdienst seines Bruders aussieht…der arme Schlumpf…

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Tho.Silm.

Nach diesem Rechner komme ich auf 2358 Euro Bedarf und habe Anspruch auf 1858 Euro Bürgergeld. Und wir sind ein vier Personen Haushalt…

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Mi.Lied.

 Das hängt doch vom Alter der Kinder, von der Miete und den Heizkosten ab, man kann das doch alles gar nicht vergleichen.
Der Rechner stimmt schon so.

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Tho.Sil.

3 Personen bekommen keine 1450 Euro Warmmiete bezahlt. Kaltmiete, für 3 Personen mit 80 qm Wohnfläche, liegt bei 440 Euro plus ca.120 Euro Betriebskosten plus Heizkosten. Rechnen wir rund 700 Euro Warmmiete. Wenn man schon Zahlen eingibt, sollten die auch realistisch sein. Es gibt gewisse Vorgaben die man einhalten muss. Ich war mal in der Situation, kenne also ein wenig deren Vorgaben.

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MichaL

Nun ja, „gewisse Vorgaben“, da hast Du was gelesen…

Die Vorgabe ist § 22 SGB II, und da ist es schon mal ein Jahr, in dem auch unangemessene Kosten übernommen werden.
Und dann kommt erst mal das Kostensenkungsverfahren, das dauert. Und dann gibt es noch die Unmöglichkeit eines Umzugs…

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MichaL

Ähm, vergiss bitte nicht, dass die Heizungsbauer neben ihrem Lohn natürlich das Kindergeld bekommen. Sind bei 2 Kindern 6.000 Euro im Jahr.

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To.Kling.

Das ist doch noch gar nix. Eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, beide schwanger und Diabetiker Typ 1, mit 4 im Haushalt lebenden Kindern zwischen 17 und 24 Jahren, die auch alle schwanger sind, hat einen Anspruch von mehr als 4.000 EUR. Und GEZ müssen diese arbeitsfaulen Lesben, die womöglich auch noch rumgendern, auch nicht bezahlen. So geht Diffamieren richtig, nicht mit so einer weichgespülten Beispiel-Berechnung wie mit Eurer!

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