Recht eigentlich ist es ja so: Die Ampel hat fertig! Vom Verfassungsgericht abgewatscht, vom Wahlvolk ungeliebt, kaputter Haushalt, ständiges Gezanke, schlecht gemachte Gesetze, miese Konjunkturdaten und ein wachsender Berg ungelöster Probleme und nicht eingehaltener Versprechungen. Dazu die hohen Energiepreise und ein Verlust des Ansehens im In- und Ausland.
Und genau deshalb ist der 8. Dezember so wichtig und ein ganz besonderer Tag. Denn am 8. Dezember greift §15 des BMinG***
- § 15
- Ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung hat von dem Zeitpunkt an, in dem die Amtsbezüge aufhören, Anspruch auf Ruhegehalt, wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat; eine Zeit im
Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs bei einem Mitglied der Bundesregierung sowie Zeiten einer vorausgegangenen Mitgliedschaft in einer Landesregierung, die zu keinem Anspruch auf Versorgung nach Landesrecht geführt haben wird berücksichtigt. Bei einer Beendigung des Amtsverhältnisses aus den in § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 genannten Gründen oder im Falle einer Auflösung des Bundestages und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren gilt dies als Amtszeit von vier Jahren.
Aus zwei Jahren werden also vier. Und das ist ab dem 8. Dezember der Fall, denn Bundestagspräsidentin Bas hat den Mitgliedern der gegenwärtigen Regierung am 8.Dezember 2021 im Plenarsaal des Bundestages den Amtseid abgenommen (Ausnahme: Boris Pistorius/19.Januar 2023). Da wacht man morgens auf, zwei Jahre sind herum, und man hat sich einen Anspruch auf Ruhegehalt erarbeitet.
Deshalb war das Durchhalten bisher so wichtig! Deshalb: Glückwunsch!
Aber jetzt ist es dann auch genug und die Koalition kann sich auflösen!
*** Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG) ; Hervorhebung im Fettdruck durch mich, BM
Leistung lohnt.
Der Anspruch wird ja erst noch ein paar Jahre ruhen (60 Jahre sind die wohl alle noch nicht). Und soooo viel sind diese 27,74% ja auch nicht….
Die meisten(eine Ausnahme ist z.B. Frau Faeser) sind ja auch Bundestagsabgeordnete; wenn es zu einer Regierungsumbildung käme und nicht zu einer Neuwahl, bezieht dieser Personenkreis die Abgeordnetenbezüge, die Minister fallen also nicht in ein pekuniäres Loch. Und….nicht soviel: 27,4 Prozent von einem üppigen Ministergehalt. Da muss aber manche Oma lange für stricken, um auf den Betrag zu kommen. Aber: wer so tolle Gesetze macht und politisch wirkt, auch unter Inkaufnahme eines Verfassungsbruchs, der hat ja auch ordentlich was geleistet. Es gibt also keinen Grund für eine Neiddebatte!
Laut § 11 BMinG sollen Bundesminister Amtsbezüge „in Höhe von Eineindrittel des Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 11, einschließlich zum Grundgehalt allgemein gewährter Zulagen“ erhalten. Dies entspräche über 20.800 Euro brutto monatlich.
Das Ruhegehalt von Mitgliedern der Bundesregierung nimmt nach § 15 Abs. 3 Satz 2 BMinG mit jedem weiteren Amtsjahr ab einem Mindestsatz von 27,74 Prozent bis zu einem Höchstsatz von 71,75 Prozent zu
Gesetzt den Fall, unsere Ampelianer würden jetzt den Ministerjob verlieren, bekommen sie den Mindestsatz von 27,74 % des Ministergehalts.
Macht schlappe 5769, 92 EURONEN. Das ist natürlich nicht soooo viel, nicht wahr?!
Zum Vergleich: 1543 Euro. So hoch liegt laut Arbeitsministerium die Durchschnittsrente in Deutschland nach mindestens 45 Versicherungsjahren (Quelle: tagesschau.de)