0
(0)

Nur keine Panik!
Bekanntlich gilt die Weisheit, dass kein Gesetzentwurf den Bundestag so verlässt, wie er (der Entwurf) in den Bundestag eingebracht worden ist. Das trifft auch auf den „Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums der Justiz. Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften“ zu. ***
Der von dem Gelsenkirchener Bundesjustizminister Buschmann (FDP) und seiner grünen Mitministerin Paus, zuständig für „Familie, Senioren, Frauen und Jugend“, vorgelegte Referentenentwurf ist zurückgestellt worden, u.a. weil Verteidigungsminister Boris Pistorius Bedenken erhoben hat.
Das neue Gesetz soll im Kern die Frage der Geschlechtsidentität (und der damit verbundenen Namensgebung) neu und diskriminierungsfrei regeln, was u.a. dadurch geschehen soll, dass der Geschlechtseintrag im Personenstandsregister leichter geändert werden kann als bisher. Im Entwurf heißt es dazu in § 2:
1) Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt nach Maßgabe des § 45b des Personenstandsgesetzes erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll, indem sie durch eine andere der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben ersetzt oder gestrichen wird.
Mit der in § 2/1 festgelegten Regel kann entsprechend dem Änderungsantrag der Geschlechtsidentität im Personenstandsregister auch die Änderung des Vornamens eingetragen werden, also ein Wechsel von Bernhard zu Bernhardine oder von Adolf zu Adolfine oder von Franz zu Franziska.

Die Neuregelung bedeutet, dass ein Wechsel – etwa von Mann zu Frau oder umgekehrt – keine operativen Eingriffe mehr benötigt oder medikamentöse Behandlungen zwingend sind. Solche Maßnahmen sind dem Einzelnen überlassen und von seiner persönlichen Entscheidung abhängig. Wer also bisher Bernhard war, aber seine Geschlechtsidentität nicht als Mann sieht, der kann nun als Geschlecht „weiblich“ eintragen lassen und dies mit der Namensänderung von Bernhard zu Berhardine verbinden, ohne sich seines Penis entledigen zu müssen. Bernhardine kann also mit Penis und gleichwohl als Frau für Frauen reservierte Räume aufsuchen wie er bzw. sie auch bei einer Bewerbung um eine Stelle oder eine Beförderung als Frau zu gelten hat (Frauenquote). Der dreiköpfige Vorstand eines Vereins oder eines Aufsichtsrates kann also aus Bernhardine, Franziska und Adolfine bestehen und damit zu 100% „weiblich“ sein, auch wenn in den drei Unterhosen oder Schlüpfern noch drei Penisse ihr Dasein fristen!

Eine erneute Änderung (in ein weiteres Geschlecht oder auch in das Ausgangsgeschlecht zurück) soll nach einer Sperrfrist von einem Jahr ebenfalls möglich sein, wie § 5/1 regelt:
Vor Ablauf eines Jahres nach der Eintragung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen kann die Person keine erneute Erklärung nach § 2 abgeben.“

Nun liegt der Teufel, jedenfalls behauptet das angeblich der Volksmund (wer auch immer das ist), im Detail. Etwas umständlich heißt es in §9:
Zuordnung zum männlichen Geschlecht im Spannungs- und Verteidigungsfall
Die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht bleibt, soweit es
den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ oder die Streichung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird. Der zeitliche Zusammenhang ist unmittelbar ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie während desselben gegeben.“ ****

Bedeutet ins Schlichte übersetzt: Frauen mit Penis: Aufgepasst und Fristen beachten!
Wenn ihr euch in einem möglichen Spannungs- und Verteidigungsfall der Einberufung zum Dienst mit der Waffe in den Streitkräften entziehen wollt, indem ihr die Identität von „männlich“ zu „weiblich“ verändert, müsst ihr mehr als zwei Monate vor Erklärung des Spannungs- oder Verteidigungsfalls die neue Identität eintragen lassen, wie oben beschrieben. Sonst geltet ihr auch weiterhin als Mann. Und im Todesfall sterbt ihr im Krieg dann auch als Mann und nicht als Frau mit Penis.
Was dem Penis aber vielleicht völlig egal ist, weil er mit eurem Tod (egal ob ihr als Mann oder als Frau mit Penis gestorben seid) sowieso funktionslos ist!

***Quelle: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/224548/4d24ff0698216058eb758ada5c84bd90/entwurf-selbstbestimmungsgesetz-data.pdf

****Grundgesetz §12/1, Satz 1: (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.

Begleitmaterial/Empfehlung: Das Leben des Brian, Loretta-Szene (https://www.youtube.com/watch?v=6T7qI6AyclA)

Wie inspirierend, erhellend, unterhaltend war dieser Beitrag?

Klicke auf die "Daumen Hoch" um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Weil du diesen Beitrag inspirierend fandest...

Folge uns in sozialen Netzwerken!

Es tut uns leid, dass der Beitrag dich verärgert hat!

Was stimmt an Inhalt oder Form nicht?

Was sollten wir ergänzen, welche Sicht ist die bessere?

Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
Meine Daten entsprechend der DSGVO speichern
2 Kommentare
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
Heinz Niski

Die wirkliche Diskriminierung, Benachteiligung, ist doch, dass Frauen nicht der Wehrpflicht unterliegen und keine Frauenbeauftragte kümmert sich drum. Hier besteht seit Jahrzehnten Handlungsbedarf, das Patriarchat zeigt mal wieder seine hässliche Fratze, weiße Männer nehmen Frauen berufliche Aufstiegschancen, gestehen ihnen nicht gleiche Rechte und Pflichten zu, ein Skandal.

1
0
Pet.Teut.

Wir müssen – und werden – sehen, welche Kreise der globale Verteidigungsfall am Dnipro (nicht Duplo..) noch ziehen wird. Hier ist der echte Skandal.

0
0