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Schade, schade, schade!

Das Oberlandesgericht in Frankfurt hat eine Klage zurückgewiesen, die darauf abhob, eine Mietminderung einzufordern, weil im Hof eines Mietshauses ein nackter Mann auf einer Liege in der Sonne „gebadet“ hatte. Die Forderung nach Mietminderung wurde abgewiesen, weil allein die Verletzung des „ästhetischen Empfindens“ kein Minderungsgrund sei und weil das „Nacktbaden“ auf einer Liege auch keine „unzulässige gezielt sittenwidrige Einwirkung auf das Grundstück“ sei. Auch würde durch einen Nacktbader nicht die „Gebrauchstauglichkeit der Mietsache“ beeinträchtigt!

Schade eigentlich! Hätte das Gericht der Klage stattgegeben, hätten sich, vor allem in größeren Wohnblöcken mit Hinterhöfen, Perspektiven zur Mietminderung eröffnet. Es hätten sich doch nur ein oder zwei Mitmieter finden müssen, die – nach Absprache unter allen Mietern – regelmäßig nackt badeten – und schon hätten alle Mieter mit Verweis auf das Frankfurter Urteil eine Mietminderung durchsetzen können. Übrigens: aus der Mitteilung des Oberlandesgerichtes geht nicht hervor, was für ein Prachtkerl da in der Sonne gelegen hat, der das „ästhetische Empfinden“ des Klägers verletzt hat.

Und übrigens: Woran hat das Frankfurter Oberlandesgericht eigentlich festgemacht, dass es sich bei dem Nacktbader um einen Mann gehandelt hat? Weil das Subjekt auf der Liege eine Nicht-Gebärende Person mit Penis gewesen ist, der man bei der Geburt (durch Zuruf der Hebamme: Es ist ein Junge!) das Geschlecht „männlich“ einfach so zugewiesen hat? Vielleicht war die sich auf der Liege lümmelnde Person nicht „m“, sondern „d“, hatte das nur noch nicht eintragen lassen. Warum soll es in Frankfurt anders sein als in Gelsenkirchen, wo nach Auskunft der Stadtverwaltung seit der Gesetzesänderung von 2018 nur eine Person (in Zahlen: 1) beim Standesamt von der Option Gebrauch gemacht hat, sich als „divers“ eintragen zu lassen. Eine (in Zahlen: 1) Person, wozu die WAZ/Lokal über die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit schreibt: „In Gelsenkirchen haben das nur sehr wenige Leute getan.
Diese knallharten Tatsachen rufen aber Besorgnis bei den GRÜNEN hervor, die deshalb ganz schnell aus dem kommunalpolitischen Unterholz, in dem sie sich bewegen, hervorgesprungen kommen und betonen, wie wichtig die Initiativen der GRÜNEN für LSBTIQ-Personen seien. Etwa der Vorschlag, einen Regenbogen-Zebrastreifen einzurichten, der den GRÜNEN eine Herzensangelegenheit war, um LSBTIQ-Personen „sichtbar“ zu machen. Dabei haben sie bestimmt nicht daran gedacht, dass ein Zebra in Regenbogenfarben höchstwahrscheinlich von der Zebra-Gruppe ausgestoßen würde, weil die „Streifung“ von Zebras eben nicht bunt, sondern vielmehr ein Element der TARNUNG, also des Unsichtbar-Machens ist.

Aber die GRÜNEN kümmern sich nicht nur um regenbogenfarbene Zebras und ihre Streifenhörnchen, sondern sind auch Liebhabende des Partizips (Partizip 1). Das Partizip 1 (Partizip Präsens) beschreibt Handlungen, die im Moment des Schreibens/Sprechens stattfinden oder gleichzeitig stattfinden (der in der Sonne badende Mann badet in der Sonne im Moment, in dem ich ihn sehe und beschreibe). Die GRÜNEN machen – von der Grammatik her betrachtet – aus Partizipien gerne Nomen: aus dem schlafenden Mann wird ein Schlafender, also ein Mann, der im Moment schläft. Wir finden bei den GRÜNEN GE (Webseite):

Die regelmäßige Fortbildung von Dolmetschenden ist extrem wichtig, um eine qualitativ hochwertige Sprachmittlung in Beratungsgesprächen zu gewährleisten und damit die Integration von Migrant*innen zu fördern (…)
Insbesondere Sozialarbeitende beraten häufig bei persönlichen und kritischen Themen. Wenn sie nicht dieselbe Sprache sprechen wie ihr Gegenüber, sind sie dabei auf Dolmetschende angewiesen. Sind nicht ausreichend Sprachmittler*innen vorhanden, unterstützen stattdessen oftmals Familienangehörige bei der Übersetzung.
Ich stelle mir gerade vor, wie Dolmetschende einige Migrierende mit Hilfe von Sprachmittelnden und Sozialarbeitenden in einer qualitativ hochwertigen Sprachmittlung zu Sprechenden und Gendernden machen, die hochsensibel Lernende der Grammatik sind und dabei den Partizipiengebrauch Beherrschende werden, damit sie sich von Radebrechenden zu korrekt Sprechenden und sich voll Integrierenden entwickeln und als Zufußgehende nicht einfach die Straßen Querende, sondern zu Zebrastreifenden werden.

Insofern wird alles gut! Und wir können nur hoffen, dass der Nacktliegende aus Frankfurt gut eingecremt war, weil ihm vor dem Sonnenbaden ein Sprachmittelnder die Gefahren der Sonneneinwirkung auf die Haut erklärt hat.
*hollow (Adj.): hohl, leer, dumpf, bedeutungslos

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Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

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Fra.Prez.

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