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Ich lade alle demokratischen Kräfte ein, sich gemeinsam für unsere Stadt einzusetzen, in einem guten, konstruktiven Miteinander! Ich freue mich auf Sie, Ihr Engagement, Ihre Ideen und Ihre Bereitschaft zur Kooperation.“
Oberbürgermeisterin Karin Welge (https://www.gelsenkirchen.de/de/Rathaus/Politik_und_Verwaltung/Oberbuergermeisterin/)

 

 

Mag ja sein, dass unsere Oberbürgermeisterin nach der Übernahme des Amtes das durchaus ernst gemeint hat mit dem „konstruktiven Miteinander“ und der Freude über uns als Bürger der Stadt. Ich habe allerdings eher den Eindruck, die Verwaltung ist nicht so sehr am Engagement der Bürger interessiert! Wie lässt sich sonst erklären, dass Eingaben, Anfragen, Anträge und Vorschläge monatelang ohne Rückmeldung bleiben (wie etwa beim Antrag zur Innenstadt), dass Fragen nicht beantwortet , also einfach ignoriert werden oder statt konkreter Antworten auf konkrete (und simple) Fragen Schwurbeleien als Reaktionen kommen, deren wesentlicher Zweck darin besteht, eine Antwort lediglich vorzutäuschen und von der Beantwortung der Fragen abzulenken. Wir haben an dieser Stelle bereits Auszüge aus Korrespondenzen (mit) der Stadt veröffentlicht. Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit einer Antwort der Leiterin des Referats Kultur auf Fragen, die ich schriftlich gestellt habe. Die „Antwort“, die keine ist, hat vier Wochen gedauert, bis sie erfolgt ist. Ihr Informationswert ist gering, weil um die Fragen überwiegend sprachlich herumgetänzelt wird. Gleichwohl wird etwas deutlich: Die eingangs zitierte Passage von OB Welge macht eine Diskrepanz zwischen angekündigter Bürgernähe und tatsächlichem Verwaltungshandeln deutlich. Eine Diskrepanz, die dazu angetan ist, in bürgerschaftliches Engagement keine Energie mehr zu stecken, und vielleicht auch ein Faktor von mehreren dafür ist, warum Bürger dieser Stadt bei Wahlen durch Fernbleiben den Rücken zugekehrt und damit ihre Ablehnung der Repäsentanten der Stadt dokumentiert haben!

 


29.5.22, an Andrea Lamest, anxxxx.laxxx@gelsenkirchen.de

Betreff: writer in residence
Bezug: Ihr Schreiben vom 23.5.2022 (eingetroffen bei mir am 27.5.22)

Sehr geehrte Frau Lamest,
zunächst einmal meinen Dank für Ihr Schreiben. Dass zwischen meinem Schreiben, das Sie nach Ihrer Angabe am 24.4.22 erhalten haben, und Ihrer Antwort vom 23.5.22 nur vier Wochen liegen, sehe ich als Bemühung an, effiziente und transparente Bürgernähe mit Servicequalität herzustellen und die Zusammenarbeit zwischen der Verwaltung („bunter Haufen“) und der Bürgerschaft zu verbessern.

Nach diesem Lob nun aber Kritik:

In meinem Schreiben hatte ich zu dem Verfahren verschiedene Fragen gestellt, u.a. auch zu den mir zugesandten Mails. Sie bitten um Entschuldigung für Unklarheiten, beantworten aber meine Fragen nur teilweise bzw. unzureichend oder überhaupt nicht. Stattdessen besteht Ihr Schreiben zu sehr großen Teilen aus Passagen, die in sehr allgemeiner Form erläutern, was Absicht des Wettbewerbs sein sollte und was er vielleicht als Ergebnis zeitigen könnte. Diese Ausführungen sind in Ihrer Allgemeinheit nicht geeignet, Aufklärung in der Sache, um die es geht, zu bringen. Deshalb zur Erinnerung:

Ich hatte gefragt:
„Ich bitte also darum, mir zeitnah (!!) folgende Fragen zu beantworten:

1. Bin ich zum Wettbewerb zugelassen worden (Aufhebung der Altersgrenze)? Warum bzw. warum nicht?
2. Wird für den Wettbewerb 2022 die Altersgrenze aufgehoben? Warum/warum nicht?
3. Welche Mail ist nun die korrekte? Die erste oder die dritte Mail? Warum sollte die erste Mail „zurückgerufen“ werden und wer ist für die Mails und die „Rückrufaktion“ verantwortlich?“

 

Die Frage 1) ist zu Teilen beantwortet worden – allerdings ohne Angabe von Gründen für diese Altersbegrenzung! Darauf komme ich gleich noch einmal zurück. Die Fragen 2) und 3) sind nicht beantwortet worden. Warum das wichtig ist, die Fragen zu beantworten, ergibt sich aus den drei Mails, die ich bekommen habe. Die dritte Mail erweckt nämlich den Eindruck, ich sei zugelassen worden, denn es heißt dort:


 

 

 

 

 

 


„Sehr geehrter Herr Matzkowski,
wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Bewerbungsunterlagen und Ihr Interesse an unserem writer-in-residence Stipendium in Gelsenkirchen.
Die Jury hat alle Unterlagen sorgfältig gesichtet. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Jury sich für einen anderen Autoren entschieden hat.
Wir würden uns über Ihr weiteres Interesse an einem Stipendienaufenthalt in Gelsenkirchen sehr freuen. Voraussichtlich wird im November 2022 die nächste Ausschreibung erfolgen.“


 


Diese Mail erweckt nicht nur den Eindruck, die Jury habe auch meine Unterlagen sorgfältig studiert und sich nach dem Studium für einen anderen „writer“ entschieden, sondern enthält auch eine offensichtliche Einladung, mich am Folgewettbewerb zu beteiligen, worüber sich die Verwaltung sogar „sehr freuen“ würde. Entweder bin ich „aussortiert“ worden (nicht zugelassen) oder die Jury hat sich gegen mich entschieden (nach Studium meiner Unterlagen).

Was trifft nun zu?

Wenn aber Ihre Aussage, ich sei nicht zugelassen worden (Altersbegrenzung), stimmt, werden meine eingereichten Unterlagen doch wohl nicht erst gesichtet worden sein. Zudem ist eine Beteiligung an einer Folgeveranstaltung doch unerheblich, wenn nicht die Altersgrenze aufgehoben würde (Beantwortung Frage 2). Hier werden also entweder unkorrekte Angaben gemacht oder die eine Hand weiß nicht, was die andere tut. Oder es handelt sich um den Versuch eines Verwirrspiels!

Ich gehe im Moment davon aus, dass meine Bewerbung aus „Altersgründen“, wie Sie bestätigen, aussortiert worden ist, was der Jury erspart hat, meine Unterlagen überhaupt zu bearbeiten (dann enthält die dritte Mail allerdings eine in die Irre führende „Fehlinformation“, um das Wort „Lüge“ zu vermeiden). Insofern gibt Ihre Antwort mir auf schriftlich gesicherter Grundlage nun die Möglichkeit, rechtliche Schritte überprüfen zu lassen (wegen „Altersdiskriminierung“) und zugleich die entsprechenden Stellen des Landes NRW und des Bundes (Antidiskriminierungsbüros) über die Vorgehensweise der Gelsenkirchener (Kultur-)Verwaltung zu informieren.

In der Ausschreibung heißt es u.a., rechtliche Schritte gegen die Entscheidung der Jury seien nicht möglich. Das ist ja akzeptabel – wenn denn das Verfahren ordnungsgemäß abgelaufen ist! Rechtliche Schritte würden sich also gegen das Verfahren selbst richten, also die Nicht-Zulassung wegen des Alters, denn hier liegt offensichtlich eine Form der Diskriminierung vor. Das hatte ich schon im Kontext meiner Bewerbung geschrieben. Leider ist darauf von Ihrer Seite nicht eingegangen worden – weder mündlich noch schriftlich, sodass im Vorfeld keine Klärung herbeigeführt werden konnte. Auch in Ihrem jetzigen Schreiben vermeiden Sie diese Problematik, die darin begründet liegt, dass weder im offiziellen Ausschreibungstext noch an einer anderen Stelle auf den Seiten der Stadt eine Begründung für diese Altersbegrenzung gegeben wird. So muss sie als willkürlich erscheinen: Warum nicht eine Begrenzung auf das Alter 25 oder 50? Warum halten Sie einen 70jährigen nicht für geeignet, um den von Ihnen geforderten Blick auf die Entwicklung des „Kreativquartiers“ zu werfen? Eine sachlogische oder fachliche Begründung habe ich bisher nicht erhalten (siehe meine Frage 1 oben). Mir ist lediglich der Eingang meiner Bewerbung bestätigt worden.

Noch eine Anmerkung: In Ihrem Schreiben behaupten Sie, in den Ausschreibungsinformationen sei ein Blick von außen festgelegt. Das trifft nicht zu:

 

„Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben (…)“.

 

Auch Gelsenkirchen, man glaubt es kaum, gehört zu Deutschland! Oder sehe ich das falsch? An keiner Stelle im Text werden Menschen aus Gelsenkirchen von der Bewerbung ausgeschlossen!

Ob Ihre Antwort in einem (zeitlichen) Zusammenhang mit meiner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Sie und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung steht oder eine verwaltungsinterne Definition des Begriffs „zeitnah“ repräsentiert (siehe oben), lasse ich mal dahingestellt sein.

Jedenfalls gibt es für mich keinen Grund, diese bei Frau Oberbürgermeisterin Welge vorliegende Beschwerde zurückzuziehen.
Vielmehr vergrößert Ihr Schreiben die Widersprüche, beantwortet Fragen nicht, stellt Falschbehauptungen auf (Bewerbung von außen) und geht auf den Aspekt der Altersdiskriminierung überhaupt nicht ein.
Das ist wenig erbaulich und liefert gute Gründe für eine fachaufsichtliche Beschwerde bei der zuständigen Stelle im RP Münster!
Mit freundlichem Gruß und in Erwartung nachvollziehbarer Antworten auf die bisher nicht beantworteten Fragen innerhalb eines überschaubaren Zeitraums („zeitnah“)
Bernd Matzkowski

 

 


Skurrile Schriftstücke vom „bunten Haufen“

Skurrile Schriftstücke vom „bunten Haufen“

 


 

 

Stadtverwaltung auf den Spuren von Stan Nadolny oder Der „bunte Haufen“ entdeckt die Langsamkeit für sich

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Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

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Fra.Prez.

Ein „Bunter Haufen“ durch und durch. Leider!

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Cle.Gedön.

Aus Bunt wird Braun

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Ro.Bien.

Wer hats erfunden – Steinalt und trotzdem kreativ??? Na???
http://www.stiftung-kreatives-alter.ch/wettbewerb1.html

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So.Jo.Tien.

Boh nee! Könnte das wirklich sein? Ist Gelsenkirchen die Stadt, die bei der Evaluierung der Verwaltungsreform als Referenzstadt diente und bis heute dient: „Als Kontrollgruppe wird auch eine Fallstudie in einer Stadt erstellt, die „nicht modernisiert“ hat.“ Waren und sind wir in GE alle nur Versuchskaninchen um die Forschung und die Reformstädte um uns herum voranzubringen? https://www4.rz.ruhr-uni-bochum.de:9503/regionalpolitik/forschung/Verwaltungsmodernisierung.html.de

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Heinz Niski

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass unsere Verwaltung aktiv Arbeitsverweigerung betreibt. Ich vermute eher, dass die Antragsteller und Briefeschreiber nicht zu den oben genannten „demokratischen Kräften“ gezählt werden, schließlich sind sie nur Steuer zahlende Bürger und keine Netzwerker oder Parteimitglieder.

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So.Jo.Tien.

„Haben wir immer so gemacht!“ ist doch arbeitsrechtliches Gewohnheitsrecht. Da passiert nichts!

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So.Jo.Tien.

Das Antidiskriminierungsgesetz sieht bei Verletzung (hier: Altersdiskriminierung) die zur Nichteinstellung führt, einen Schadensersatz in Höhe von mehreren Monatsgehältern vor, der innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Kenntnis des Grundes eingeklagt werden kann.

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So.Jo.Tien.

Idealerweise wäre dieser Betrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu spenden, z.B. die Heinz-Nisky-Stiftung in Altershausen.

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Heinz Niski

Oder ich werde gemeinnütziger Alterspräsident in Niesky und kaufe mir was Schönes… ?
https://de.wikipedia.org/wiki/Niesky

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