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Im April 21 haben wir (B. Matzkowski – D. Niewöhner – H. Niski) einen Antrag nach §24 GO NRW gestellt, in dem es um Maßnahmen zur verbesserten Aufenthaltsqualität in der Innenstadt ging und Überlegungen zur Attraktivitätssteigerung des Zentrums von Gelsenkirchen präsentiert worden sind. Ein Bestandteil unserer Überlegungen waren Maßnahmen zur Beschränkung des Autoverkehrs im Innenstadtbereich.
Nach mehr als sechs Monaten hat die Verwaltung nun dem Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung eine Vorlage zugeleitet, die die Ablehnung unseres Antrags in der „vorgelegten Form“ empfiehlt. Dazu möchten wir hiermit gerne Stellung nehmen.


 

Anmerkungen zur Beschlussvorlage zu unserem Antrag nach §24 GO NRW :
Aufwertung der Innenstadt zu einem urbanen Bereich mit erhöhter Aufenthaltsqualität

Beschlussvorlage 20-25/2412 f. d. Ausschuss für Verkehr und Mobilitätsentwicklung (20.1.2022)

 

Verwaltung ist „HALBSCHWANGER“

Kuriose Beschlussvorlage der Verwaltung: Antrag wird der Form nach abgelehnt, Inhalte will die Verwaltung aber übernehmen.

So ganz kann man sich nicht des Eindrucks erwehren, die Verwaltung könne auf politischen Druck hin auf keinen Fall eine Zustimmung der Politik zu unserem Antrag empfehlen. Wie lässt es sich sonst erklären, dass man die Ablehnung unseres Antrags vorschlägt, gleichzeitig aber dafür plädiert, Inhalte unseres Antrags „in Form einer Maßnahme“ zu übernehmen?

Die o.g. Verwaltungsvorlage zeichnet sich durch eine sachlogische und auf den Antrag bezogene Unentschiedenheit aus. Einerseits wird dem Antrag in der „vorgelegten Form“ (was immer das bedeutet) „nicht gefolgt“, andererseits heißt es: „Die Projektidee wird aufgenommen und in Form einer Maßnahme in den Masterplan Mobilität mit aufgenommen.“

Diese „konsequente Unentschiedenheit“ der Verwaltungsvorlage wird deutlich, wenn man Passagen aus dem (Begründungs-)Text der Verwaltung entsprechenden Passagen aus dem Begründungstext unseres Antrags gegenüberstellt, was wir an zwei Beispielen tun wollen.

Beispiel 1:

Die in unserem Antrag als ein erster Schritt zur Aufwertung der Innenstadt vorgeschlagenen Ideen zur Reduzierung bzw. Lenkung des Autoverkehrs in einem räumlich begrenzten und unter Bezug auf die realen verkehrstechnischen Gegebenheiten und vorhandenen Parkmöglichkeiten begründet definierten Areals der Innenstadt werden zunächst verworfen (dem Antrag wird nicht gefolgt), um nur wenige Zeilen später im Begründungstext im Grunde aufgenommen zu werden, denn da heißt es, die Stadt beabsichtige im Zuge des „Masterplans“ für die Innenstadt die

„Erarbeitung des Konzeptes unter Berücksichtigung von Parkmöglichkeiten für Kfz & Rad, Ladezonen, Belieferungszeiträume, Ladeinfrastruktur Kfz & Rad, Aufenthaltsqualität, Begrünung, Spiel- und Aktivitätsräume, Gastronomie, Aufstellflächen ggf. Kfz-Einfahrtbeschränkungen usw.“

In unserem Antrag heißt es zur Zielsetzung:

„Die zusätzlichen Freiflächen, die durch das Fehlen von Autos in dem von uns benannten Bereich automatisch entstehen, könnten die Attraktivität der Innenstadt erhöhen, wenn zusätzliche Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität getroffen werden, so etwa beispielhaft:
• Gastronomie und Begegnungsorte stärken,
• Arbeiten und Wohnen verzahnen,
• neue Flächen des Aufenthalts und der Kommunikation entwickeln, die gleichzeitig unter Klimagesichtspunkten gestaltet sind (Hitzeinseln    vermeiden, Luftqualität verbessern),
• bisherige Abstellflächen begrünen und/oder als innerstädtische Spielflächen gestalten und für Kunst und Kultur freigeben.“

Beispiel 2:

Über die Vorgehensweise heißt es in der Vorlage der Verwaltung zum geplanten Prozess:

„Grundsätzlich ist der Prozess unter breiter Beteiligung verschiedener Akteursgruppen und der Öffentlichkeit zu erarbeiten und zu
kommunizieren. Im Rahmen des Gesamtprozesses ist ein Innenstadtkonzept zu erarbeiten, das unterschiedliche Ansprüche an die Innenstadt gegeneinander abwägt und mit Aktivitäten der Stadtplanung verzahnt sein muss.“

In unserem Antrag lautet es zur Vorgehensweise:

„Im Zusammenspiel von Anwohnern, Betrieben, Handel und Kulturstätten vor Ort könnten Stadtverwaltung und Verkehrsplaner ein Parkraumkonzept als Teil der „Smart City“ entwickeln, das sich in die Gesamtkonzeption der neuen Gelsenkirchener Urbanität intelligent einfügt.“

Generell haben wir folgende Kritikpunkte an der Vorlage der Verwaltung:

a) sie wird unserem Antrag letztlich nicht gerecht, weil sie den prozesshaften Charakter unseres Vorschlags nicht ausreichend berücksichtigt und den Vorschlag letztlich auf seine „verkehrstechnische Seite“ reduziert.
b) die Vorlage der Verwaltung nennt zwar „Bausteine“ eines Masterplans, entzieht sich aber der Nennung der „Bausteine“ in einer bestimmten zeitlichen Abfolge (Priorisierung) und in ihrem Zusammenspiel.
c) eine begründete und nachvollziehbare Zeitleiste (Gesamtprozess und Umsetzung erster Schritte) wird nicht genannt.

In ihrer Unverbindlichkeit bleiben die Ausführungen der Verwaltung, was die genannten Aspekte (a – c) angeht, weit hinter unserem Antrag zurück.

Mit freundlichem Gruß

Matzkowski – Niewöhner – Niski

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Bernd Matzkowski

Nachdem ein (Bürger-)Antrag der Herren Niski, Niewöhner und Matzkowski zur Aufwertung der Innenstadt Gelsenkirchens ohne jegliche inhaltliche Reaktion sechs Monate in der Verwaltung zugebracht hat, haben die drei Herren unter Verweis auf die Hauptsatzung der Stadt der Oberbürgermeisterin mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsicht gedroht, wenn nicht bis zum 31.12.21 eine Reaktion seitens der Stadt einträfe. Und siehe da: Kurz vor knapp gab es eine erste inhaltliche Reaktion seitens der Verwaltung und bald darauf sogar die oben genannte (und verlinkte) Vorlage für den „Verkehrsausschuss“ (Ablehnung des Antrags).

Dieser Vorgang zeigt einmal mehr die gute Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Bürgern, die auf der rechtlichen Basis der Gemeindeordnung und der Hauptsatzung der Stadt ein Anliegen vortragen. Die schnelle Reaktion der Verwaltung auf die Androhung einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist vorbildhaft und zeigt die von der Oberbürgermeisterin angekündigte Bürgernähe und Transparenz auf beeindruckende Weise.

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Ro.Bie.

Wat habter falsch gemacht? Formfehler??? Komma vergessen?

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Dir.Niew.

Nix. Alles tiptop.

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Bernd Matzkowski

Eine sehr gute Frage, die ich mir auch gestellt habe, aber nicht beantworten kann. Meine Vermutung: wir waren zu konkret, zu radikal und überhaupt die Falschen!
ABER: Die oben zitierte Aussage der Verwaltungsvorlage ist schon allein sprachlich ein Goldstück: „Die Projektidee wird aufgenommen und in Form einer Maßnahme in den Masterplan Mobilität mit aufgenommen.“
Ein Projektidee wird also „aufgenommen“ und zusätzlich in Form einer „Maßnahme“ auch noch „mit aufgenommen“. Bei „Maßnahme“ denke ich immer an Rohrstock und Prügelstrafe als „erzieherische Maßnahme“. Und frage mich: Wer schwingt den Stock und wer muss die Hose runterlassen und den Hintern blank ziehen?
Vielleicht ist diese eigenartige Vorlage, diese entschiedene Unentschiedenheit, gleichsam der papierene Ausdruck dafür, dass Veränderungen lange dauern. Und in Gelsenkirchen noch länger. In Brechts „Die Maßnahme“ heißt es über das, was zur Veränderung(der Welt) nötig ist:

Zorn und Zähigkeit, Wissen und Empörung,
Schnelles Eingreifen, tiefes Bedenken,
Kaltes Dulden, endloses Beharren,
Begreifen des Einzelnen und Begreifen des Ganzen.
Die Maßnahme, 8.Bild

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Ro.Bie.

Wir könnten uns den Spaß mal erlauben, die Amtschimmel/innen mal bei den Einhörnern zu packen und ihre sprachlich ausgefeilten Ergüsse für die Bürger/innen zu übersetzen…

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Heinz Niski

https://gelsenkirchen24.wordpress.com/
Das übliche unübliche Verwaltungshandeln bei Anträgen nach § 24 GO NRW in Gelsenkirchen. Die Verwaltung möchte sie möglichst unter den Tisch fallen lassen. Die Verwaltungsvorschrift zu den Eingaben ist nicht direkt Teil der Hauptsatzung/Geschäftsordnung.
Das ist ein großes Manko. Hier müsste der Rat nachbessern. Ist aber nicht gewillt seine Pflicht aus § 24 Abs. 2 GO NRW „(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.“ einzuhalten. Ein Kodifizierungschaos ermöglicht der Verwaltung so nach eigenem Gutdünken zu handeln. Es braucht in Gelsenkirchen diesbezüglich eine Kontrolle der Verwaltung durch den Rat und seine Ausschüsse. Keiner hat im Rathaus eine Übersicht, welche Eingaben eingegangen sind, welche wo hin geleitet wurden, wie abgearbeitet wurden. Peter Tertocha hat sich 2015 mit seinem Vorschlag nicht durchsetzen können, eine derartige Liste zu führen. Das hat diese Art und Weise des Verwaltungsunrechts aufrechterhalten.
Ziel ist es nicht die Eingaben erfolgreich zu bearbeiten, Ziel der Verwaltung ist es die Kontrolle zu behalten. Dem Rat ist nicht klar, dass es sich hierbei um Eingaben an ihn handelt. Er lässt die Verwaltung machen und verstößt damit gegen ein Grundrecht. (aus Art. 17 GG
: Petitionsrecht „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“)
Forderungskatalog:
1. Die Anträge nach § 24 GO NRW müssen einem Ausschuss direkt zugewiesen werden. (Petitionsausschuss) Nach dem Vorbild in anderen Städten!
2. Die Verwaltung löst die Eingaben, die keine Anträge nach § 24 GO NRW sind durch Bereinigung des praktischen Alltagsproblems (verstopfter Gully, etc. pp.) mittels Kopie des Schreibens in Wohlgefallen auf. Das Original geht an den Petitionsausschuss. Der führt eine Statistik über die Eingaben.
3. ….

https://gelsenkirchen24.wordpress.com/?fbclid=IwAR2-Ws1Yxwd9pnNnw51tSc-ug6iFAeAE5oQgEQ1GPkT0mYS4VMOx5_iMioQ

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Bernd Matzkowski

moinsen, die von dir beschriebene handlungsweise und der unwillen, daran etwas zu ändern, hat m.e.nach eine recht einfache ursache: lässt man (also die fraktionen, die stadtverordneten) die verwaltung so vorgehen, spart man sich jede menge eigene gedankenarbeit. man verlässt sich auf die „expertise“ des „bunten haufens“ (eigenwerbung stadtverwaltung). ausnahmen sind die bereiche, in denen die mehrheitsfraktion der entsprechenden verwaltungsabteilung politisch das händchen führt,was aber nur wenige fälle betrifft, also grundsatzentscheidungen von politischer brisanz.
ansonsten bleibt noch anzumerken: liest man die verwaltungsantwort genau, finder man weder eine belastbare begründung für die ablehnung noch eine für die aufnahme der ideen (welcher genau aus dem paket?). deshalb ist der grad des unverbindlichen in diesem verwaltungstext so groß.
ansonsten: danke für deine kompetenten erläuterungen zu satzung!

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So.Jo.T.

Da liegt insgesamt eine Unwissenheit und Ignoranz gegenüber der Kommunalverfassungsrechtlichen Verfasstheit demokratischer Grundprinzipien vor. Der Rat müsste eigentlich die Verwaltung kontrollieren. So wird Gewaltenteilung aber nicht praktiziert. Die Verwaltung sagt dem Rat und seinen Ausschüssen wie der Hase laufen soll. Im modernen Dualismus von Verwaltungs- und Mehrheitsfraktionsgewalt, wie sie das BVerfG im Jahr 2016 grundsätzlich festgestellt hat, ist es auf kommunaler Ebene für die Kleinen Fraktionen aber kaum möglich sich gegen diese Übermacht zur Wehr zu setzen. Entweder fehlt die Kompetenz (man schaue sich einmal das Gutachten der Machtverteilung an Rat und Verwaltung von Prof. Oebbecke /Münster, für die Stadt Essen im Jahr 2013 an. Was da alles an Fehlern festgestellt wurde, geht allein auf keine Kuhhaut. Die Verwaltung eignet sich leise still und heimlich immer mehr die Aufgaben des Rates und seiner Ausschüsse an. Und keinen im Rathaus interessiert es? Das ist eine wirklich wundersame Entwicklung. Dieses Desinteresse an der Kommunalen Demokratie aufseiten der Demokraten ist erschreckend. Leider spiegelt sich dieser Zustand schon seit Jahrzehnten in einer an der Kommunalen Demokratie weitgehend uninteressierten Rechtswissenschaft wieder. Die Kommentare sind auf dem Stand des Mittelalters. Zeitlich treffen sich unsere Ansichten.

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Bernd Matzkowski

Das entspricht insgesamt der Entwicklung, wie wir sie auch im Bundestag und anderen Parlamenten (leider) sehen müssen: Die weitaus übergroße Anzahl der Gesetzesinitiativen kommt von der Exekutive (Regierung), nicht aber von der Legislative (Parlament). Schlimm daran ist, dass die mittlerweile übergroße Zahl der Abgeordneten das ofensichtlich als „normal“ hinnimmt. Von Kontrolle der Exekutive kann da schon lange nicht mehr die Rede sein.

Im kommunalen Bereich, den ich aus praktischer Tätigkeit über Jahre, gut kenne, stehen sich zudem (mehr oder weniger engagierte und gutwillige) Freizeitpolitiker und ein großer Verwaltungsapparat gegenüber. Das verschärft das Machtgefälle zu ungunsten der Politik!

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Ro.Bie.

Meinem widerstrebendem Charakter will nicht einleuchten, dass man das alles nur achselzuckend hinnehmen muss.

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Heinz Niski

@Ro.Bie.
Die Verhältnisse sind doch geklärt. SPD / CDU / AFD und einige Lobbyvertreter aus Handel und Marketing, zeigen, unabhängig davon, ob sie den Antrag gelesen, verstanden oder Ideologie frei geprüft haben, wenig Gestaltungs- und Veränderungswillen. Gepaart mit der Trägheit des (Verwaltungs)Apparates passt das schon. Die einen ersparen sich die Mühe einer politischen Auseinandersetzung, die anderen schlicht Mehrarbeit.

Das kann man benennen, wer mag kann es sogar Skandalisieren, aber alle wissen, dass im Zweifel eine Umarmungsstrategie immer noch die Ruhe im Land (in der Stadt) herstellt. Siehe die Antwort der Verwaltung „…. wir lehnen das ab, übernehmen aber irgendwas davon“.

Da auch großen Teilen der Bürgerschaft aus unterschiedlichen Gründen der Wille fehlt, für ihre Stadt Verantwortung zu übernehmen, sie zukunftsfähig zu gestalten, passt das alles schon. Der Dreiklang aus desinteressierten Bürgern, einer überforderten / überlasteten Verwaltung und Parteien, die immer noch Deals, Absprachen, Seilschafterei und Flurfunk als wichtigstes Mittel der Politik sehen, schafft so den idealen Boden für die Verantwortungsdiffusion. Die Bürger leben das in GE exzessiv aus – Vermüllung, Vandalismus, unfreundliches Neben- und Miteinander, der miese Ruf der Stadt ist hart von allen Akteuren erarbeitet.

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Ro.Bie.

an eurer stelle würde ich daraus ne glosse veröffentlichen und der verwaltung, die euch grundsätzlich ablehnt, verbieten, unter diesen Umständen irgendwas von eurem geistigem Eigentum mit Androhung von Rechtsmitteln zu verwenden…😉

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Ro.Bie.

Bürgernähe ist wohl wie im Mittelalter überregional suspekt. Bochums Bürger haben zwar ein „Netzwerk für Stadtentwicklung“, beschweren sich aber über ähnliche Ignoranz. Offensichtlich muss man den Verwaltern der Kommunen mal deutlicher machen, dass sie unsere Angestellten sind.
https://stadtentwicklung.net/

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Jö.Bu.

Ihr seit ja Blöd normalerweise zahlen die doch unsummen für Konzepte und Entwicklungspläne!!! Friedhofsentwicklungsplan, Kirchenentwicklungsplan, Tourismuskonzept, 1,7 Mio für dies oder 700.000 für das … Und ihr macht das für lau, das war aber nicht schlau 😁🤫

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Bernd Matzkowski

Vieleicht ist das ja der Grund zur Ablehnung: Sie könnten bei Annahme des Vorschlags ja die ganze Truppe von „eingekauften“ Experten, Moderatoren, Kommunikationsfachleuten nach Hause schicken – und das gäbe Ärger. Verträge sind unterschrieben, Honorare vereinbart, wohlklingende Arbeitspapiere bereits verfasst- und dann kommen da drei,wie du andeutest, Blödmänner (übrigens unterstützt von Leuten, die Anregungen gegeben und Vorschläge im Detail gemacht haben) und hauen einfach so ein Papier raus. Das geht schon mal überhaupt nicht! Wo kommen wir da denn hin?
Vielleicht liegst du also richtig- und ich liege heute die ganze Nacht über schlaflos im Bett, wälze mich hin und her und denke: Mensch, da wäre doch richtig Kohle zu scheffeln gewesen! Blöd gelaufen!

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Jö.Bu.

😅 so sieht es aus! Euer Papier ist aber nicht so schlecht! Auch wenn ich ein Freund von deutlich mehr Parkraum bin! Ich glaube aber das so eine Entwicklung von Leuten die hier nicht leben und irgendwo in Kiel ein Tourismuskonzept machen oder sonst was in Hamburg, Berlin… Nicht funktioniert! Es braucht halt Visionen und Leute die das dann auch umsetzten! Ich muss dann immer an Ernst Max Gey denken! Welcher uns wunderbare Parkanlagen welche auch viel zu selten genutzt werden gebaut hat….

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