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Wir leben in unruhigen Zeiten!

Zeiten, in denen sich Biedermänner und Brandstifter treffen, um über Rassismus zu plaudern, Zeiten, in denen Saschet und Löder  immer noch auf die Kommandobrücke des sinkenden Schiffs CDU/CSU wollen, um dann mit  Trampolin-Anna und ihren Handy-Kobolden um die Kanzlerschaft (korrekt: das Kanzler) zu tanzen, Zeiten, in denen auch die Ösis zu Lockerungsübungen voranschreiten, während hier der Lockdown festgezurrt werden soll und im Entwurf des (neuen) Bundesinfektionsschutzgesetzes (Artikel 7) ganz offen die Möglichkeit der Einschränkungen von Grundrechten angekündigt wird:

Artikel 7 Einschränkung von Grundrechten ***

Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Um diese chaotischen Zustände in geordnete Bahnen zu lenken, geben wir seit einiger Zeit in loser Folge Tagesbefehle aus. Dem Volk zur Erweckung und der Demokratie zur Rettung!

Der heutige Befehl lautet:

An die Schläuche!

An die Pumpe!

An die Leiter!

aus:

Max Frisch, Biedermann und die Brandstifter, Szene 4, Chorführer

 

***Siehe den Artikel 7 und das komplette Dokument hier:

https://dserver.bundestag.de/btd/19/239/1923944.pdf

 

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Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

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