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Am Samstag habe ich Post bekommen – von meinem Dienstherren, dem ich von 1976 bis 2013 aktiv gedient habe. Das Schreiben kam in einem gelben Briefumschlag, auf dessen Rückseite ein längerer Text gedruckt war, der mit dem Satz begann: „Mit dieser Sendung werden Ihnen in gesetzlich vorgeschriebener Form die im Umschlag enthaltenen Schriftstücke förmlich zugestellt.“ Die förmliche Zustellung wird durch den Zusteller durch seine Unterschrift nebst Datumsangabe auf der Vorderseite des Umschlags belegt.

Das Schriftstück war fünf Seiten lang und verzeichnete als Datum der Erstellung den 15. Januar 2024. Inhaltlich ging es um einen Widerspruchsbescheid. Wie etliche meiner damaligen Kolleginnen und Kollegen hatte ich -form- und fristgerecht- schriftlich am 12.1.2004, also vor fast genau 20 Jahren, Widerspruch eingelegt gegen die damalige Novellierung des „Sonderzahlungsgesetzes NRW vom 20.11.2003“. Anders gesagt: Ich hatte eine Sonderzahlung (umgangssprachlich: 13. Monatsgehalt, „Weihnachtsgeld“) nach dem bis dahin gültigen Gesetz eingefordert und Widerspruch gegen die mit der Neuregelung einhergehende Absenkung der „Sonderzuwendung“ eingelegt.

Nun also bekam ich die Mitteilung:

Nach Überprüfung des Sachverhalts ergeht folgender Widerspruchsbescheid:

  1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen.
  2. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. Aufwendungen werden nicht erstattet.“

Es folgen dann Erläuterungen (gerichtliche Entscheidungen mit Begründungen), die auf den Hinweis zulaufen, ich könne gegen diesen Bescheid „innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides Klage erheben“ beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

Der Hinweis auf die Klagemöglichkeit hat Charme, denn erstinstanzlich kann man sich vor dem Verwaltungsgericht selbst vertreten und die Gebühren sind gering (richten sich nach dem Streitwert). Zeit genug hätte ich auch. Allerdings ist es so, dass damals (also 2004) bereits entsprechende Klagen erhoben worden und von Oberverwaltungsgerichten mittlerweile abgewiesen worden sind, was eben rund zwei Jahrzehnte gedauert hat. Auf der Basis dieser Klageabweisungen werden bzw. wurden auch alle Widersprüche in dieser Sache abgewiesen. Den Rechtsweg zu beschreiten, ergibt also keinen Sinn.

Ich werde aber nochmal Heinrich von Kleists „Michael Kohlhaas“ lesen, um dann zu entscheiden, ob ich wegen des mir angetanen Unrechts eine Bande gründe und mit ihr brandschatzend und sengend (nicht singend!) durch das Land ziehe, die Landeshauptstadt Düsseldorf angreife, Frau Zur (die ehemalige Gelsenkirchener Kurzzeit-Polizeipräsidentin und jetzige Dezernentin in D´dorf) als Geisel nehme und sie Frau Welge vor die Füße werfe.

Wer Interesse hat, dabei mitzumachen, kann sich melden (Redaktionsanschrift).

Und ansonsten ist bekanntlich am Aschermittwoch alles vorbei!

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Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

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Heinz Niski

Anzeige ist raus, Aufruf zu Straftaten und Landfriedensbruch. Sperre auf Herrkules für drei Monate in die Wege geleitet. Wenn gewollt, bringe ich Zeitschriften und Kekse zu den üblichen Besuchszeiten in die Zelle.

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Fra.Prez.

Kommt B.M. dann in den Gulag, wo schon der Kollege Navalny wegen seiner Einsprüche gegen die Obrigkeit einsitzt?

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Heinz Niski

Verhandlungen laufen noch. Zurzeit weit vorne im Rennen ist ein 6 Monate 7/24 Praktikum bei einer europäischen, feministischen Politikerin aus GE in Brüssel.

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Fra.Prez.

Oh nein, das ist unmenschlich. Er wird das nicht ohne neurologische Schäden überstehen! Ich rufe bei Amnesty Intern. und bei Buschmann an

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