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Aber hauptsächlich verdient und kriegt Lindner Haue

 Die Pritsche oder Klatsche ist ein ca. fünfhundert Jahre altes scherzhaftes Schlag- und Züchtigungsinstrument des Pritschenmeisters aus Holz oder Pappe, das auch bei der Kasperlefigur und bei den Narren im Karneval Verwendung findet.(…) In den Aufführungen des Kasperle hat dieser ebenfalls seit Jahrhunderten eine Keule oder eine Pritsche, um das böse Krokodil oder den Räuber zu verhauen.(WIKIPEDIA)

Wenn wir uns die Berliner Ampel als ein grün-rot-gelbes Krokodil vorstellen, das gerade einmal mehr dabei ist, Unrechtmäßiges zu tun, dann kommt im Kasperle-Theater im letzten Moment, nämlich unmittelbar vor der Schlussberatung des Haushalts 2024 im Haushaltsausschuss, der Kasper um die Ecke, der aber in diesem Fall in ROT gekleidet ist, und verhaut das Krokodil mit der Pritsche. Das Krokodil war auf dem Weg, sich ein 60-Milliarden-Kredit-Finanzpaket einzuverleiben, um damit große Ankündigungen in die Tat umzusetzen. Aber der Kasper hatte was gegen die Luftnummern des Krokodils, das an den 60-Miliarden-Kredit durch Umetikettierung gekommen ist. Legal oder illegal ist dem Kasper eben nicht scheißegal – deshalb: Kloppe für das Krokodil! Das eiligst hinter dem Bühnenvorhang verschwindet, wogegen der Kasper die Lacher und das Klatschen des Publikums auf seiner Seite hat.

Soweit das kleine Kasperle-Stück, das die Wirklichkeit im Kern richtig wiedergibt, aber natürlich vereinfacht. In der wirklichen Wirklichkeit verschwindet das Krokodil nicht einfach so, trotz der Klatsche des Bundesverfassungsgerichts, der schlechten Umfrageergebnisse für die drei Ampelparteien und der Wahlniederlagen in Hessen und Bayern. Vielmehr treten die drei Krokodilteile (oder grün-rot-gelben- Ampelmännchen) zwar mit langen Gesichtern vor die Presse, tun aber so, als hätte der Beschluss für den Haushalt und die geplanten Ausgaben so gut wie keine Relevanz.

Zunächst einmal: das ist bereits die zweite Ohrfeige des Bundesverfassungsgerichts für die Ampel. Die erste hat es gegeben, als die Regierungsparteien das „Heizungsgesetz“ in aller Eile durchs Parlament boxen wollten, ohne den Abgeordneten ausreichend Zeit zur Vorbereitung der Beratung zu geben. Das (mittlerweile bekanntlich verabschiedete) Gesetz hat bisher übrigens nicht das bewirkt, was sich besonders die GRÜNEN versprochen haben, nämlich einen zunehmenden Verkauf von Wärmepumpen. Das Gegenteil war in 2023 der Fall. Kurz und knapp und ganz aktuell: „Öl- und Gasheizungen feiern Comeback: Bei Wärmepumpen lässt die Dynamik nach.“ (Frankfurter Rundschau, 15.11.23)

Und nun also die zweite Ohrfeige, weil die Ampel, vereinfacht gesagt, Kredite, die für etwas anderes vorgesehen waren (Corona!) einfach mal für andere Zwecke, nämlich die angepriesenen Klimamaßnahmen und sonstigen „Geschenke“, verwenden wollte. Was das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, ist, dass diese Kredite, die für Notmaßnahmen unter Nicht-Berücksichtigung der Schuldenbremse statthaft waren, nicht umgewidmet werden dürfen für Maßnahmen, die keiner „Notlage“ entspringen, sondern unter Umgehung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse „Wohltaten“ finanzieren sollen. *A)

Die Klatsche bekommen alle drei Ampelparteien für das gemeinsame Regierungshandeln – eigentlicher Verlierer ist aber die FDP bzw. Christian Lindner. Der hat sich schon in den Koalitionsverhandlungen auf einen Deal eingelassen, der nun als unrechtmäßig eingestuft worden ist. Lindner ist angetreten mit dem Hauptziel, die Schuldenbremse einzuhalten. Die von SPD und GRÜNEN geplanten „Wohltaten“ sind aber, das musste bei den Koalitionsverhandlungen schon klar sein, nicht ohne weitere Kreditaufnahme machbar. Lindner konnte also, wenn er sein Ziel „Schuldenbremse“ einhalten erreichen wollte, diesen Maßnahmen bei Abschluss des Koalitionsvertrages nur zustimmen, wenn die 60 Milliarden aus dem „Corona-Topf“, die unverbraucht waren, kurzerhand umetikettiert wurden, um die Ziele von Grünen und SPD jenseits neuer (!) Kredite zu finanzieren.

Ein seriöser Haushälter (und Finanzminister in spe) hätte damals bei den Koalitionsverhandlungen schon auf die Bremse treten müssen und diesen schmutzigen Trick nicht mitmachen dürfen. Lindner und die FDP haben aber, um der Teilhabe an der Regierung wegen und wohl auch in der Hoffnung, dass niemandem diese Umgehung der Schuldenbreme auffallen und Anlass zu einer Klage vor dem Verfassungsgericht geben würde, mitgemacht.

Manfred Rommel, dem einstigen Oberbürgermeister von Stuttgart, wird das Zitat zugeschrieben: „Nur Finanzminister verdienen in der Politik einen Heiligenschein, denn sie verkünden eine wichtige Wahrheit. Diese lautet: Es ist kein Geld da.

Christian Lindner ist eher Kandidat für einen Scheinheiligen-Schein und verdient es, vom Kasper ordentlich mit der Pritsche verkloppt zu werden!

 

*A) „115 Abs. 2 Satz 1 GG konkretisiert das – an Bund und Länder gerichtete – grundsätzliche Verbot der strukturellen Neuverschuldung aus Art. 109 Abs. 3 Satz 1 GG („Schuldenbremse“). Danach sind im Rahmen der Haushaltswirtschaft des Bundes Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen“

Quelle: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 15.11.23

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-101.html#:~:text=115%20Abs.%202%20Satz%201%20GG%20konkretisiert%20das%20–%20an%20Bund, ohne%20Einnahmen%20aus%20Krediten%20auszugleichen.

 

 

 

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Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

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