Ort Gelsenkirchen, Südlich der Kanalbrücke, Uechtingstraße
Künstler Rolf Glasmeier
Jahr 1985
Maße Durchmesser ca. 22,5 m
Material Kugelgasbehälter, Lack
Ort Gelsenkirchen, Südlich der Kanalbrücke, Uechtingstraße
Künstler Rolf Glasmeier
Jahr 1985
Maße Durchmesser ca. 22,5 m
Material Kugelgasbehälter, Lack
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Handwerker, nach 47 Jahren lohnabhängiger Arbeit nun Rentner. Meine Helden: Buster Keaton, Harpo Marx, Leonard Zelig.
Glasmeier hat wohl seine Freude an dieser Würdigung, die seinem gegenwärtigen Blick auf sein Werk sicher recht nahe kommt; und mir gefällt es auch: Ich nehme diese Perspektive in meine Wahrnehmung auf und werde aufmerksamer, lasse mich von dem Werk und seinem Ort und seinem klanglich-luftigen Wesen beeindrucken.
Korrektur: “Freude” sollte es heißen, nicht “Freunde”
korrigiert.
Stellt sich die Frage ob es legal war, zu nah an einem Schifffahrtsweg in dieser Höhe? Privatgrundstück (gilt auch oder vor allem für Firmen)? Lohnt sich solch ein Ärger für so ein langweilig geschnittenes Video? Ich denke die ersten Betrachter sind schon bei 10 sek. ausgestiegen und der Rest spätestens nach 30 sek.. Erfahrungsgemäß steigen die meisten bei einem interessant geschnittenem Video nach 20 sek. aus und der Rest bei 3 Minuten.
Nicht einmal “kurzweilig” geschnittene Aufnahmen schützen vor Anzeige- und klagewütigen Drohnenpiloten, die Ordnungswidrigkeiten, Verstöße gegen die Panorama(un)freiheit, das Luftfahrtbundesgesetz, die Datenschutzgrundverordnung etc. wittern.
Die einen mutmaßen bei den Klägern niedere Instinkte, andere eine Mischung aus Kohlhaas- und Don Quichotte Syndrom. Wenn ich schon nicht gegen Monopole wie Google Earth oder Street View angehen kann, die jeden Garten, Balkon, jeden Hinterhof, jedes Haus öffentlich jedermann zur Einsicht anbieten, dann doch gegen den vermeintlich Gesetze brechenden Nachbarn von nebenan, der erkennbar keine Vermarktungs- oder Gewinnabsicht hat.
Gut, wenn man dann eine Ausnahmegenehmigung hat oder die Gnade der Verjährung vor solchen aufmerksamen und rechtschaffenen Bürgern schützt.
Es ist in Teilen der Kulturkampf zwischen Common Lizenz und Open Source Anhängern und Gewinnmaximierungs- und Eigentumsrechtlich orientierten Marktteilnehmern.
Zur Frage der Aufmerksamkeitsspanne, den Sehgewohnheiten: das Video ist eine Zumutung. So wie ein Schwarz-Weiss Foto in Zeiten des Farbfilms, so wie Mono gegen Stereo, Gemälde gegen Filme, Skulpturen gegen KI-Avatare.
Auf dem Kanal gibt es übrigens einen ungeschnittenen 45minütigen Film mit qualitativ schlechten bis sehr schlechten Aufnahmen, der 48 000 mal aufgerufen wurde.