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Das Grundgesetz wird 75. Ein gutes Gesetz, das Freiheitsrechte (Verteidigungsrechte) des Bürgers gegenüber einem übergriffigen Staat formuliert und diesen Rechten einen besonders hohen Rang einräumt. Innenministerin Faeser, die an erster Stelle dieses Grundgesetz verteidigen sollte, ist mit ihrem Adlatus Haldenwang seit geraumer Zeit dabei, die Freiheitsrechte der Bürger einzuschränken (Vokabeln wie „Delegitimierung“ des Staates für Kritik). Wenn es darum geht, Bürgerrechte einzuschränken, dann darf natürlich der Bundesuhu (auch Frank-Walter, der Spalter genannt), das wissen wir seit den Corona-Tagen, nicht fehlen. Denn von ihm ist der Satz überliefert, seit der Corona- Spaziergänge habe der Spaziergang „seine Unschuld verloren“.

Und natürlich äußerte sich der Bundespräsident auch zum Geburtstag des Grundgesetzes!

GESAGT:

Wir müssen uns jetzt behaupten – mit Realismus, mit Ehrgeiz. Das ist die Aufgabe der Zeit: Selbstbehauptung.“ ***

GEMEINT:

Wir müssen – gegen unsere inneren und äußeren Feinde – gerüstet sein. Wir müssen eine innere Uniform tragen – und eine äußere. Es ist an der Zeit, die inneren Feinde, die 5. Kolonne in unserem Land, die ewigen Kritiker, die Verleumder der Staatsorgane, die Verächtlichmacher, Spötter und die, die die Regierung verhöhnen, zu markieren, zu brandmarken und zu isolieren. Selbstbehauptung heißt: Eine Beeinträchtigung staatlicher Instanzen, Tätigkeiten und Repräsentanten durch öffentliche Herabwürdigung, geistiges Rowdytum oder gar Zusammenrottungen zum Zwecke der Verachtung der Demokratie, so wie wir sie verstehen und interpretieren, darf es nicht mehr geben. Für obstruktives Verhalten gegenüber dem Staat kann das Grundgesetz nicht länger in Anspruch genommen werden. Wir müssen uns selbst behaupten – vor allem müssen wir behaupten, nur wir verkörperten die Demokratie. Und wir müssen bei der nächsten Wahl unsere Sitze behaupten.

Was mich persönlich am Grundgesetz stört, ist übrigens dieser Artikel 54/2.Da haben sie vor 75 Jahren nicht an so eine Kanone wie mich gedacht. Schade! *****

*** Quelle: WAZ, Papierausgabe, 24.5.2024, Nr. 119, S.1

***** GG, Artikel 54/ 1 und 2

(1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.

(2) Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.

Hinweis: (allerdings kann ein Kandidat auch ein drittes Mal gewählt werden, wenn nach der Wiederwahl-Amtsperiode zunächst ein anderer Bundespräsident gewählt worden ist.)

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Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

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Sim.one.

Unser Grundgesetz wird 75, und was machen unsere Politiker? Sie feiern, indem sie unsere Rechte einschränken. Der Bundespräsident spaltet mehr als ein Scheidungsanwalt. Wer schützt uns Bürger eigentlich noch? Danke für diesen erfrischenden Realitätscheck. Vielleicht gibt’s ja beim 80. Jubiläum Freibier und Fußfesseln für alle!

Ich weiß echt nicht, warum ich Herr Kules vorher nicht kannte. Ich bin froh, die Seite entdeckt zu haben. Hier wird noch ausgesprochen was so viele denken, aber sich nicht mehr trauen zu sagen*. Danke!

*immerhin bis Frau Faeser die Seite entdeckt und sperren lässt – verfassungsfeindlich!!!!

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Ro.Bien.

Sofortige Narkolepsie- sobald Steinmeier den Mund aufmacht. Aber besser er tut was für sein überbezahltes Geld, als der letzte, der unsere Steuergelder nach zwei Jahren Amtszeit bis zum Lebensende mit einer schlechten PR-Beraterin durchbringt.

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