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MagierDie Ampel feiert sich für das von ihr „Selbstbestimmungsgesetz“ genannte Paragrafenwerk zum Geschlechts- und Namenseintrag, das im November in Kraft treten und das bisherige „Transsexuellengesetz“ aus dem Jahre 1981 ablösen soll. Begleitet wird die Verabschiedung im Bundestag durch Begeisterungsapplaus und euphorisches Tam-Tam der einschlägigen Lobbygruppen und der medialen Lautsprecher der Ampel (Selbstbestimmungsgesetz „Ein historischer Tag“: Der Bundestag hat das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Für trans Menschen ist das ein Grund zum Jubel. /tagesschau.de, 12.4.24).

Unmittelbar betroffen sind durch das neue Gesetz nach Schätzungen etwa 1% der Bevölkerung, also jene Menschen, die sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren. Selbst wenn es nur ein Prozent der Bevölkerung ist, ist es legitim, ein Gesetz in Angriff zu nehmen, das diesen Menschen gerecht wird, Diskriminierung unterbindet und den Weg zur Identitätsfindung erleichtert.

Ob dazu allerdings die Möglichkeit gehören muss, sein Geschlecht und seinen Vornamen quasi durch „Zuruf“ beim Standesamt (einmal im Jahr) festlegen zu können, ist ebenso fraglich wie die Bestimmung, dass Eltern eine Erklärung zur geschlechtlichen Identität ihres Kindes abgeben können, wobei ab dem fünften (in Zahlen ab dem 5.) Lebensjahr das Kind sein Einverständnis erklären muss. Jugendliche (ab 14 Jahren) können übrigens, anders als Erwachsene, früher als nach einem Jahr ihre Zuordnung erneut verändern.

Das Gesetz lässt Fragen offen und klammert Probleme aus, etwa die Thematik der „Pubertätsblocker“, also die medikamentösen Eingriffe in die „biologische Entwicklung“ von Kindern bzw. Jugendlichen.  Ebenso bleibt offen, ob Männer, die sich als „Frauen mit Penis“ nun als weiblich einordnen, etwa im Bereich des Sports in Frauenteams mitwirken dürfen, bisherige „safe spaces“ für Frauen (etwa Frauenhäuser) aufsuchen dürfen oder in Gefängnissen in die „Frauenabteilung“ verlegt werden können. Auch die Thematik der Einberufung, die sich bisher ausschließlich auf Männer bezieht, ist zunächst ungelöst. Ob Straftäter sich durch die Änderung ihrer Geschlechtszuordnung und ihres Namens leichter staatlichen Verfolgungsmaßnahmen entziehen können, mag dahingestellt sein. Jedenfalls lässt das Gesetz Fragen offen und schiebt Verantwortungen ab, etwa auf die Frauenhäuser, wenn es darum geht, eine „Frau mit Penis“ aufzunehmen (Ausübung des Hausrechts).

Das Gesetz reiht sich somit einerseits in die handwerklich schlecht gemachten Gesetze mit ungelösten Problemen ein, steht also neben dem „Heizungsgesetz“ oder auch dem „Haschischgesetz“, bei dem u.a. die Frage der Kontrolle und Durchsetzung der Regeln völlig ungelöst ist und schon alleine die Regelungen zum „Abstand“ von bestimmten Orten, etwa Spielplätzen, grotesk sind.

Andererseits gibt es aber eine andere übergeordnete Gemeinsamkeit: diese Gesetze sind „Projekte“ der Ampel, die bestimmten ideologischen Schnittmengen der beteiligten Parteien geschuldet sind, die meinen, mit diesen Gesetzen Gruppen der Gesellschaft zu „bedienen“, die eine (laut-)starke Lobby haben und deren „Minderheitenrechte“ gestärkt werden sollen.

Geschaffen werden Gesetze, die sich mit den großen Problemen der Mehrheit der Gesellschaft  eben nicht befassen: Migration, demographischer Wandel, Wohnungsbau, Altersarmut, Energiekosten und die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt. Diese Probleme betreffen die Mehrheit der Menschen, wogegen diese Mehrheit der Thematik des „Gleichstellungsgesetzes“ indifferent bis ablehnend gegenübersteht, vor allem aber desinteressiert!

Dem Grunde nach handelt es sich bei einem Gesetz wie dem „Selbstbestimmungsgesetz“ um politische Ersatzhandlungen, die zu einer Größe aufgeblasen werden, die ihrer gesamtgesellschaftlichen Bedeutung nicht entspricht, aber den Eindruck einer handlungsfähigen Regierung erwecken sollen. Diese politisch demonstrativen Ersatzhandlungen sind letztlich Symbolpolitik, die ein „Anpacken“ von Problemen durch die Regierung aber lediglich imaginieren und die, weil sie zumeist ideologisch durchgemusterte Vorhaben sind, nahezu den Charakter religiöser Rituale bekommen. Es wird nämlich politisch kommuniziert, dass durch die Einführung dieser Gesetze ein weiterer Schritt hin zur Erlösung der Gesellschaft von allen Übeln und dem Bösen getan worden sei. Deswegen bekommen sie zumeist auch diese pompösen Namen, die etwas versprechen, was sie einzulösen aber nicht in der Lage sind.

Ein echtes „Selbstbestimmungsgesetz“ wäre kein Gesetz, das nur einen Bruchteil der Gesellschaft betrifft, sondern müsste Regelungen vorsehen, die die Selbstbestimmung der Menschen (der Bürgerinnen und Bürger des Staates) im Verhältnis des Einzelnen zum Staat betreffen und die Beziehung der Menschen untereinander bestimmen. Ein „Selbstbestimmungsgesetz“ hätte etwa die Eingriffe des Staates in die Individualrechte während der „Pandemie“ abwehren müssen, also etwa die Besuchsregelungen, die Kontakteinschränkungen, die Ausgehverbote, die geplante Impfpflicht. Ein „Selbstbestimmungsgesetz“ müsste in erster Linie ein Gesetz sein, das die Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat stärkt und die „Mitwirkungsrechte“ des Einzelnen festigt! Das jetzt verabschiedete Gesetz ist, daran gemessen, eben nur eine Ersatzhandlung: „Ersatzhandlung ist ursprünglich ein Begriff aus der Psychoanalyse und beschreibt eine Handlung, die an die Stelle der ursprünglich angestrebten tritt, wenn diese durch Verdrängung oder äußere Hemmung nicht ausgeführt werden kann.“ (Wikipedia). Die oben genannten gesellschaftlichen Probleme, die unmittelbar Millionen von Bürgerinnen und Bürgern, ihre Gegenwarts- und Zukunftspläne betreffen und sich zudem unmittelbar auf den Lebensalltag auswirken, werden aber nicht wirklich angefasst, weil die drei Ampelparteien über vollmundige Absichtserklärungen im „Regierungsprogramm“ hinaus nicht einigungsfähig sind, da ihre Gegensätze innerhalb der Koalition nur um den Preis der Selbstaufgabe aufzulösen und glattzubügeln wären. Die „Geburtsfehler“ der Koalitionsgründung holen die Beteiligten nun aber nicht nur ein, sondern blockieren Lösungswege. Gesetze wie das „Gleichstellungsgesetz“ haben die Funktion Leerstellen zu füllen und die Handlungsfähigkeit der Regierung vorzutäuschen.

Wir werden von Gauklern regiert, die ein Possenspiel zur Aufführung bringen.

Aber ein Possenspiel von Defraudanten, dessen bitteren Ausgang wir noch spüren werden!

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Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

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Pet.Teut.

Es drängt sich die Frage auf, wenn es nicht diese Laienspielertruppe ist, die die wichtigen Entscheidungen trifft, wer ist es dann ??

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