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Was nicht geht, ist auf die haushalterische Disziplin zu pochen und gleichzeitig Klimaschutz zum ´nice to have´ zu machen.“ (Ricarda Lang, Co-Vorsitzende der Grünen, Rede auf dem Parteitag in Karlsruhe)

Weg mit der Schuldenbremse, auch für 2024 und 2025 und in jedem Jahr danach.“ (Katharina Stolla, Vorsitzende der Grünen Jugend, Rede auf dem Parteitag in Karlsruhe)

Mit der Schuldenbremse, wie sie ist, haben wir uns freiwillig die Hände auf dem Rücken gefesselt.“ Robert Habeck, Weltökonom, Rede auf dem Parteitag in Karlsruhe)

Marx und Engels schrieben 1848 vom Gespenst des Kommunismus, das in Europa umgehe, und das war positiv gemeint als Ausdruck ihrer Hoffnung auf eine gesellschaftliche Veränderung durch das Proletariat, das sich vereinen und erheben sollte. Die Grünen sind etwas bescheidener. Ihr Gespenst ist die Schuldenbremse, ein kleiner Artikel im Grundgesetz, den abzuräumen oder aufzuweichen sie für dringlich halten. Es offenbaren sich in den drei Zitaten mit ihrer unterschiedlichen Akzentsetzung aber Grundzüge politischen Denkens grüner Vorbeter und Vorbeterinnen.

Schaut man auf das Lang-Zitat, ergibt sich eine simple Erkenntnis: Ihrer Auffassung nach ist „Klimaschutz“ mit Haushaltsdisziplin nicht zu machen. Der „Klimaschutz“, was immer sich im Einzelnen dahinter verbirgt, ist das Argument gegen Haushaltsdisziplin und für Schuldenmacherei. Geht es nach Lang, klebt man auf eine Entscheidung (ein Gesetz) ein Etikett mit der Aufschrift „Klimaschutzmaßnahme“ und man kann diese Maßnahme kreditfinanziert durchführen – auch wenn ein bereits überschuldeter Haushalt vorhanden ist. Frage: Ist die „Strompreisbremse“ ein Element der Klimapolitik oder Folge einer völlig missratenen Energie- und Wirtschaftspolitik, die überhaupt erst zu den hohen Strompreisen geführt hat? Wäre die „Strompreisbremse“ nicht nahezu überflüssig, wenn die Abgaben (Steuern etc.***), die den Strompreis in die Höhe treiben, gesenkt oder ganz abgeschafft würden? Lang zeigt mit ihrer Position nichts anderes als ein verkürztes Politikverständnis, das meint, mit dem „Überziel“ Klimaschutz alles und jedes rechtfertigen zu können. Auch eine Verschwendung von Steuergeldern und Schuldenmacherei auf Kosten der folgenden Generationen.

Zu den nachfolgenden Generationen gehört auch Katharina Stolla. Die Studentin, die sich als „Gast“ der Abteilung Klimaphysik des „Max-Planck-Instituts für Meteorologie“ in der Gruppe „Beobachtung tropischer Wolken“ tummelt, schwebt offensichtlich auch politisch gerne im Wolkenkuckucksheim herum.**** Sie hat den Sinn der Schuldenbremse anscheinend  nicht verstanden, nämlich zu verhindern, dass nachfolgende Regierungen haushaltspolitisch mit einem riesigen Schuldenberg, den sie von den Vorgängerregierungen übernommen haben, politisch arbeiten müssen bzw. haushalterisch dadurch bereits nahezu arbeitsunfähig werden. Ihr Beitrag bedeutet nichts anderes, als die Schuldenbremse komplett abzuschaffen, was dem leichtfertigen Umgang mit Geld, das man nicht hat, Tür und Tor öffnet und die „Wohltaten“ der Regierenden über Kredite finanziert.

Robert Habecks schräge Metapher von den „freiwillig hinter dem Rücken“ gefesselten Händen heißt im Kern, dass ein vom Parlament in das Grundgesetz aufgenommener Artikel nichts anderes ist als eine politische Einschränkung seiner Wirtschaftspolitik mit ihren verfassungswidrigen Luftbuchungen. Ja, dieser Artikel  des Grundgesetzes ist eine Einschränkung, wie auch andere Artikel des Grundgesetzes die Bürger des Landes und die politische Führung einschränken. Genau auf dieser Grundlage hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und die Ampel samt dem Wirtschaftsminister in die Schranken verwiesen. Ja, das Grundgesetz ist ein Gesetz der Freiheitsrechte und der Einschränkungen zugleich. Es ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen, in dem sich unsere Freiheiten und Pflichten entfalten. Ein Rahmen, den man nicht nach tagespolitischem Bedarf ändern bzw. verändern kann. Deshalb ist festgelegt, dass Änderungen am Grundgesetz einer 2/3-Mehrheit des Parlaments bedürfen. Habeck hat überhaupt nicht die Größe anzuerkennen, dass das Bundesverfassungsgericht die Verfahrensweise der Ampel als verfassungswidrig eingestuft hat, er stülpt sozusagen den Grundgesetzartikel auf links und macht das Grundgesetz verantwortlich für das Scheitern seiner Politik und der Politik der Regierung. Das Grundgesetz als Fessel einer entfesselten Schuldenmacherei. Das steckt hinter dem Bild Habecks: Wenn das Grundgesetz nicht zur geplanten Politik passt, sondern diese einschränkt, muss das Grundgesetz nach dem Willen der Grünen eben passend gemacht werden. Diese Seite der Grünen hat sich, sozusagen mit anderem Vorzeichen, in der Corona.Krise gezeigt. Hier gehörten die GRÜNEN zu den lautesten Rufern für die Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte.

Im Grunde offenbart sich hier eine tiefe Missachtung der Grundlagen unserer gesellschaftlichen und politischen Ordnung, die ihren höchsten Ausdruck im Grundgesetz findet. Was sich hinter der Metapher von den gefesselten Händen verbirgt ist, streng genommen, der Wunsch nach einer „Ermächtigung“ (ich benutze das Wort samt seinen Konnotationen bewusst) und zugleich das Eingeständnis seines Scheiterns, das auszusprechen Habeck tunlichst vermeidet.

Zudem offenbart sich bei Habeck, wie bei der TIKTOK-Tänzerin Lang***** und der Wolkenbeobachterin Stolla ein zumindest eingeschränktes ökonomisches Verständnis des Begriffs „Investition“, denn es geht ihnen, so sagen sie, darum, dass die „Schuldenbremse“ (angeblich) Investitionen (zum Beispiel in Klimaschutzmaßnahmen) verhindert. Hinter dieser Auffassung steht zunächst einmal die falsche Annahme, mit Schulden (des Staates) ließen sich auf Dauer wirtschaftliche Verhältnisse stabilisieren. Es gibt ausreichend Beispiele dafür, dass das nicht der Fall ist – ein Blick in Richtung Italien oder Griechenland oder Südamerika sollte genügen. Zudem: wesentlich ist bei der Kreditaufnahme des Staates, wofür Schulden gemacht werden, etwa für Investitionen in die Infrastruktur (Bahn, Digitalisierung, Autobahnen, Brücken etc.) oder für letztlich rein konsumtive Ausgaben des Staates (Sozialleistungen).Diese Ausgaben können angebracht und notwendig sein, tragen aber nicht zu Produktivität bei und sind nicht zukunftsorientiert, sondern sie mildern punktuell (Not-)Lagen ab, denen (längerfristig) auf anderen Wegen und mit anderen Mittel begegnet werden müsste.

Die GRÜNE Debatte um die Schuldenbremse ist nichts anderes als eine Vermeidungsstrategie, ein Popanz, eben ein Gespenst. Es ist die Angst vor dem Scheitern, das die Grünen umtreibt, die Angst vor dem Verlust der Regierungsmacht und zugleich die Unfähigkeit zur Selbstkritik. Dahinter leuchtet zugleich ein staatsdirigistisches Demokratieverständnis auf, das das Grundgesetz offensichtlich nicht als Rahmen der Freiheit sieht, sondern als politische Einschränkung für ihre Ziele.

Die Debatte um die Schuldenbremse hat aber einen weiteren Aspekt. Sie wird zur Nagelprobe nicht für die FDP, die schon eingenickt ist, sondern auch für die Union. Denn aus deren Reihen kommen bereits ebenfalls erste Stimmen, die eine „Aufweichung“ des Grundgesetzes an dieser Stelle befürworten. Die Ampel will sich aus dem Desaster mit der Konstruktion einer „Notlage“ befreien, um den Haushalt 2023 noch zu retten. Die CDU/CSU hat die Möglichkeit, erneut vor das Verfassungsgericht zu gehen, um eine Normenkontrollklage einzureichen. Das können die Bundesregierung und die Landesregierungen. Und das können auch Fraktionen mit einem Viertel der Bundestagsabgeordneten. Die Union hat 197 Abgeordnete. Das reicht!

 

*** Der Strompreis in Deutschland setzt sich 2023 aus diesen drei Bestandteilen zusammen: 27% Steuern & Abgaben, 20% Netzentgelten und 53% Kosten für die Energieerzeugung

**** https://mpimet.mpg.de/institut/mitarbeiterinnen/mitarbeiterdetail?tx_mitarbeiterverwaltung_mitarbeiterliste%5Baction%5D=show&tx_mitarbeiterverwaltung_mitarbeiterliste%5Bcontroller%5D=Mitarbeiter&tx_mitarbeiterverwaltung_mitarbeiterliste%5Bmitarbeiter%5D=402&cHash=b49a90ff06f4f96e4c01f030925aa2b5

*****https://www.tiktok.com/@langricarda/video/6899498038985805057?lang=de-DE

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Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

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