Though this be madness, yet there is method in it. (Shakespeare, Hamlet, II/2)
Wieder einmal wird Gelsenkörki von bekifften Landesverwesern und degenerierten Kleinadeligen aus Münster (Oberverwaltungsgericht) ausgebremst, denn diese feinen Herrschaften (manchmal auch Frauschaften) interessiert eine Stadt wie GE so gut wie überhaupt nicht. Die kommen noch nicht einmal auf die Idee, unseren Markt zu besuchen. Das hat man ihnen bei den Einstellungsgesprächen schon gründlich ausgetrieben. Auf der Seite der Selbstdarstellung des OVG heißt es u.a.:
„Das Auswahlverfahren besteht aus zwei Vorstellungsterminen. Zunächst stellen sich die Bewerberinnen/Bewerber bei dem Verwaltungsgericht vor, bei dem die Stelle als Richterin/Richter auf Probe zu besetzen ist. Das Vorstellungsgespräch führt die Präsidentin/der Präsident zusammen mit der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten, der Gleichstellungsbeauftragten und – soweit vorhanden – der Personaldezernentin/dem Personaldezernenten. Die Präsidentin/der Präsident des Verwaltungsgerichts gibt anschließend ihre/seine in dem Vorstellungsgespräch gewonnenen Eindrücke an das Oberverwaltungsgericht weiter. Bei dem Oberverwaltungsgericht folgt ein weiterer Vorstellungstermin mit der Präsidentin, dem Vizepräsidenten, der Gleichstellungsbeauftragten für den richterlichen Dienst, dem Personaldezernenten und einem Mitglied des Bezirksrichterrats (Personalfindungskommission).“ (https://www.ovg.nrw.de/behoerde/stellen/10_zwi_Einstellung-Richter/04_einstellungsverfahren/index.php).
Danach kommt es noch zu erniedrigenden Alltagstätigkeiten, etwa dem Putzen der Richtertoiletten, dem Auftragen von Kuchen und Kaffee in der Kantine oder dem Reifenwechsel an den Fahrzeugen der Präsidentin des Gerichts und des Vizepräsidenten. Sind diese Aufgaben zur Zufriedenheit der Auswahlkommission erledigt, steht einer Anstellung beim OVG nichts mehr im Wege.
Spätestens jetzt sollte jedem Honk klar sein, welche Hürden man überwinden muss, wenn man auf eine Stelle in Münster scharf ist. Und dann wundert es einen auch nicht mehr, wenn Richter am OVG Münster Entscheidungen der unteren Instanzen korrigieren. So etwa die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zu den illegal auf dem Gelände an der Grimberger Sichel abgelegten fast eine Million Tonnen Rostasche und Bauschutt. Da hatten die erdverbundenen Gelsenkirchner Richter aber doch ein Einsehen und sprachen Ordnungsverfügungen samt Zwangsgeldern und Sicherheitsverfügungen aus. Diese Entscheidungen wurden jetzt aber vom OVG verworfen. Hat eine Folgeklage der Stadt keinen Erfolg, droht Gelsenkörki eine Rechnung für die Gesamt-Entsorgung in Höhe eines zweistelligen Millionen-Betrages., weil viele der Verursacher der illegalen Ablagerungen als Firmen nicht mehr existent sind. Und Ihre Karriere? Da ist dann nichts mehr mit dem lässigen Schlendern über den Münsteraner Markt an Samstagen und ein anschließendes Menü im „Coeur D´Artichaut“, bei „von Rhenen“ oder im Schloss-Restaurant „Venus“! Da haben Sie aber vielleicht noch eine Option als Aushilfsausträger der lokalen Gazette für Gelsenkirchen und Buer! Immerhin ein Anfang – oder?
Und wo wir schon bei der Gazette sind! Da wird für den 10. Februar, also knapp zwei Wochen vor der kommenden Bundestagswahl, in der Hauptschlagzeile eines Beitrags mit der Überschrift „Ärger um große Demo für Menschenrechte“ eine Demonstration samt Kundgebung angekündigt, bei der CDU und FDP mangels Einladung aber nicht mitmachen werden. Liest man den Beitrag als interessierter Zeitgenosse, taucht am Ende, die Information auf, für diese „große Demo“ seien „500 Personen“ angemeldet worden. Was ist aber groß?
Wenn man es sich einfach machen will und sich deshalb bei einem entsprechenden Artikel im Internet informiert, findet man:
Bedeutungen:
[1] von beträchtlichem Ausmaß
[2] mehr als der Durchschnitt
[3] erwachsen
[4] von Bedeutung, bemerkenswert
[5] in Verbindung mit Maßangaben und Maßeinheiten diesen häufig nachgestellt: in dieser (bestimmten) Größe, diese Größe aufweisend
Herkunft:
Aus Mittelhochdeutsch sowie Althochdeutsch grōʒ beziehungsweise Althochdeutsch grōz mit der ursprünglichen Bedeutung grobkörnig, das auch mit Grieß, Grütze, grob und Griebe verwandt ist.[1]
Vergleiche Niederländisch groot und Englisch great (Quelle: WIKTIONARY).
Da muss man erst einmal draufkommen: Gries, Grütze, grob und Griebe.
Wenn das mal kein schlechtes Omen ist!