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Schluss mit den Halbherzigkeiten! Mut zu einer richtigen Reform ist nötig!

Einem Beitrag der stadtbekannten Qualitätspresse konnten wir entnehmen, dass 2022 insgesamt 543 Straftaten- bzw. Ordnungswidrigkeitenbegangenhabende in der Gelsenkirchener JVA eingesessen haben, weil sie ein Bußgeld nicht bezahlen konnten und deshalb eine „Ersatzfreiheitsstrafe“ antreten mussten (nach Tagessätzen pro Tagessatz ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe). Das sind zumeist Menschen, die kleinere Delikte (diese aber oft mehrfach) begangen haben. Als Beispiel ist von der Zeitungsredaktion (sicher ohne rassistische Absicht) das „Schwarzfahren“ als Delikt erwähnt worden. Im neuen Jahr sind bis zum 15. Januar bereits wieder 35 Menschen aus den genannten Gründen „Gäste“ in der JVA gewesen. Rechnet man das aufs Jahr hoch, käme man bis Ende 2023 auf über 800 Personen, also einen neuen Rekord.
Nun belegt die genannten Personengruppe Plätze, die eigentliche für Menschen vorgesehen sind, die wegen schwerer Taten zu längeren Haftstrafen verurteilt worden sind. Es kommt also zu „Platzengpässen“! Justizminister Buschmann will das Problem dadurch lösen, dass ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe nun für zwei Tagessätze gelten soll, nicht mehr nur für einen wie bisher. Das halbiert die Aufenthaltsdauer und schafft Platz für „echte Verbrecher“.
Gleichwohl bleibt ein zweites Problem: Ein Strafgefangener kostete im Jahr 2022 das Land NRW pro Tag 178,92 EURO. Groben Schätzungen zufolge, die eine durchschnittliche Verweildauer in der JVA Gelsenkirchen von 20 Tage Haft für die erwähnte 543 Einsitzenden zugrunde legen, hat die Gruppe der Menschen mit „Ersatzfreiheitsstrafe“ rund 2 Millionen EURO Kosten verursacht. Durch Buschmanns Vorschlag (ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe für zwei Tagessätze) würden diese Kosten halbiert.
Wenn man aber eine wirklich kostengünstige Lösung sucht, die noch dazu dauerhaft die Plätze in Haftanstalten wie der Gelsenkirchener JVA für echte Straftäter freihält, dann muss man doch unkonventionelle Wege gehen können.
Rechnen wir also mal nach: Wenn ein Straftäter pro Tag das Land NRW 178, 91 kostet, dann macht das pro Woche 1252, 79 EURO. Ich habe mal geschaut, was man anbieten kann und gleichzeitig jede Menge Kosten einspart. Bei einem bekannten Vergleichsportal habe ich z.B. folgendes Angebot gefunden:
8 Tage Halbpension im Hotel Cala d´Or Gardens auf Mallorca incl. Flug sind für 568 EURO zu bekommen. Und wir reden hier nicht über eine Absteige. Über das Hotel heißt es:

Das familienfreundliche Hotel liegt im Südosten der spanischen Baleareninsel Mallorca. Angelegt als mediterranes Dorf, verzaubert es mit seiner weitläufigen palmengesäumten Außenanlage mit Swimmingpool. Neben dem herrlichen Garten lädt auch der nahegelegene idyllische Sandstrand von Cala Egos mit klarem türkisfarbigem Wasser und hellem Sand zu entspannten Stunden abseits des Alltags ein. (…) Wer Mallorca als Ziel für einen Fahrrad-Urlaub ins Auge gefasst hat, findet im Haus zudem eine Fahrradgarage mit Waschbereich und Fahrradschlössern.“

Selbst wenn man zu den reinen Kosten noch 10 EURO Taschengeld PRO TAG drauflegt und somit, von den Kosten her, bei 638 EURO (7 X 10 EURO PLUS REISEPREIS) landet, ergibt sich ein Kostenvorteil von 614,79 EURO. Die Kosten werden im Vergleich zu einer Unterbringung in einer JVA  also so gut wie halbiert, es wird Platz geschaffen in den Strafanstalten und die Menschen, die hier Ordnungswidrigkeiten begangen haben, können für die Dauer des Aufenthaltes auf der liebsten Insel der Deutschen in der Heimat keinen Unsinn anstellen, geschweige denn Straftaten begehen. Und sicher tut dem einen oder anderen ein Aufenthalt auf Mallorca mit Sonne, Strand und Meer auch seelisch mal ganz gut!
Würde man diese Überlegung ernsthaft in die Praxis umsetzen, könnte man sicher die Kosten noch weiter drücken, wenn man entsprechende Kontingente mit Frühbucher- und Mengenrabatt einkauft.
Also, Herr Buschmann! Packen Sie das an! Sie würden Ihrer Heimatstadt helfen und endlich mal eine Reform durchführen, die den Steuerzahler nicht mehr, sondern weniger Geld kostet.
Ich beanspruche auch keinen Urheberschutz für diese Idee. Sie können Sie als die Ihre ausgeben und gehen dann in die Annalen der bundesdeutschen Gesetzgebung als Schöpfer der „Buschmann-Reform“ ein!

Nur Mut also! Packen Sie es an!

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Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

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