LETAßEMOA: Gold aus Stroh?
Das Märchen vom Rumpelstilzchen beginnt mit einer Lüge. Ein Vater äußert gegenüber dem König, seine Tochter könne aus Stroh Gold spinnen.
So in etwa ist es auch mit der Kanzlerin und ihrer Corona-Politik. Sie drischt nun schon weit über ein Jahr lang Stroh, möchte es uns aber als gesponnenes Gold verkaufen. Und je offensichtlicher ihr Stroh als Stroh erkennbar wird, desto anmaßender und machtgieriger wird sie.
Müssen wir all die Punkte noch einmal aufzählen, die ihr Versagen und das ihrer Regierung dokumentieren? Von der Beschaffung von Impfstoff über die Versäumnisse beim Schutz der Gefährdetsten bis hin zur wankelmütigen Einsetzung der Maskenpflicht (erst NEIN, dann doch JA) und zur Bedeutung des Testens (vom NEIN zum JA), von den Ankündigungen der Zahlungsunterstützungen bis zu deren verzögerter oder verspäteter oder noch nicht erfolgter Auszahlung, von der „Verzeihung-Bitte“ bis zur nur kurze Zeit später erfolgten Drohgeste, von der vermeintlichen Alternativlosigkeit ihrer Handlungsweise bis zur Entmachtung der Länder, denen sie nun das eigene Missmanagement als Fehler anheften will?
Ohne eine wirkliche Parallele ziehen zu wollen, erinnern die vergangenen Wochen bis heute auch ein wenig an die Endphase der DDR, in der die altersmüde, graue Führungsriege noch in großer Selbsttäuschung am 7. Oktober 1989 mit über 4000 Gästen, großem Trallala und Selbstbeweihräucherung den 40. Jahrestag der Staatsgründung feierte, während das Regierungssystem und das Staatswesen zerbrachen und das Volk sich schon längst abgewendet und die Gefolgschaft aufgekündigt hatte, was die Regenten in ihrem Paralleluniversum aber nicht zur Kenntnis nahmen, weil sie sich sonst hätten selbst aufgeben müssen.
Letzteres ist bei Angela Merkel wohl auch so!
Sie, die Machtpolitikerin, hat nicht gemerkt (oder doch?), dass sie nun wohl den Bogen überspannt hat und ihre Unterstützung auf einer Günstlingswirtschaft beruht, deren Kern aus Ergebenen besteht, die ihr seit Jahren in treuer Knechtschaft nach dem Munde reden!
Sie, die Naturwissenschaftlerin, hat nicht gemerkt (oder doch?), dass sie sich in der Corona-Politik schon längst vom wissenschaftlichen Denken entfernt hat, denn das setzt offen diskutierte, kontroverse Positionen voraus, die im Wettstreit der Meinungen nach der besten Lösung suchen, wogegen sie aber „abweichende Meinungen“ nicht zur Kenntnis nimmt und deren Bedeutung ignoriert, wie jüngst mit den Positionen der Aerosolforscher geschehen.
Sie, die angeblich besorgt ist wegen der Belegung der Intensivbettenkapazität, hat nicht bemerkt (oder doch?), dass alleine von Juli 2020 bis November 2020 über 4600 Intensivbetten in Deutschland abgebaut worden sind, obwohl schon gegen Ende des Jahres die Befürchtungen einer Dritten Welle lauter geworden sind!* Weswegen auch nicht Corona die Ursache für eine (vermeintliche) Intensivbetten-Knappheit ist, denn die Corona-Fälle machen lediglich zwischen 15-20% der Belegung der Intensivbetten aus, sondern der ökonomischen Gesichtspunkten (“Gesundheitswirtschaft” als betriebswirtschaftlich gesehenes Geschäftsfeld) geschuldeten Bettenkapazität und Personaleinstellung!
Sie, die meint, historische Reden und Ansprachen gehalten zu haben, hat nicht das historische Gespür dafür (oder doch?), dass große Teile der Bevölkerung, der Medien**, der politischen Ebenen, der Wirtschaft und des Handels ihr nicht mehr folgen, weil die vorgesehenen Maßnahmen bereits beschlossen oder überflüssig oder sogar schädlich sind.
Sie, die doch in einem gescheiterten Unrechtsstaat mit zentralisierter Gewalt aufgewachsen ist, sollte wissen und schätzen(oder etwa nicht?), dass das politische System der Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund der Erfahrungen der NS-Diktatur nicht ohne Grund das föderale System, trotz einiger Mängel, als ein Element der Gewaltenteilung in unserem Staatsaufbau grundgesetzlich verankert hat und man dieses Element nicht leichtfertig bzw. ohne wirkliche Not einschränken sollte.
VOR ALLEM ABER:
Sie, die in einem Gesinnungsschnüffelstaat aufgewachsen ist, der den freien Willen und das freie Denken und Handeln seiner Bürgerinnen und Bürger unterdrückt, ihre Bewegungsfreiheit mit einer Mauer, einem Todestreifen und Todesschüssen eingegrenzt und ihnen eine politische Entscheidungsfreiheit nicht gelassen hat, sollte wissen und schätzen (oder etwa nicht?), dass in der Bundesrepublik Deutschland Freiheitsrechte nicht Gnadengeschenke und Zugeständnisse einer nach Gutdünken mehr oder weniger absolutistisch regierenden Herrscherclique sind, sondern unveräußerliche Grundrechte des Volkes, das der Souverän ist.***
Vielleicht hat Angela Merkel dies aber nach über 1 ½ Jahrzehnten als Kanzlerin doch vergessen und sie muss nur einmal wieder daran erinnert werden. Zu hoffen wäre es!
Ach ja! Das mit dem Gold, das aus Stroh gesponnen wird, hat im Märchen letztlich nicht geklappt. Das Rumpelstilzchen, das den Trick mit dem Gold beherrscht, wird zum guten Schluss hin doch noch enttarnt, so dass es sich vor Wut selbst in zwei Stücke zerreißt.
*Quelle:
DIVI Intensivregister Tagesraporte – 13. November 2020
**
siehe zur Auswahl von heute etwa den Kommentar in der WAZ (Freibrief zum Lockdown), in der Presseschau der WAZ auch die Artikel der Nordwest-Zeitung (Oldenburg) und der „Volksstimme“ aus Magdeburg sowie die Kommentare in der faz.de (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/schaedliche-corona-politik-warum-die-bundes-notbremse-schlecht-ist-17291857.html) und in der Süddeutschen Zeitung (https://www.sueddeutsche.de/meinung/corona-gesundheitspolitik-ausgangssperren-1.5263227 ) mit dem Titel „Ausgangssperren: Ein sinnloser Eingriff in die Freiheit“
***
https://www.youtube.com/watch?v=cjRgkWkny-8 (Simone Solga:Corona-Verzicht-DDR)
BRAVO für den Beitrag! Merkel erliegt dem klassischen Fehler (fast) aller Mächtigen (….äähem, wie lautet es gendergerecht?). Die Günstlingswirtschaft provoziert eine unproduktive, bestenfalls konservierende Blase der “Ja-Sager”. Ohne zu merkeln, dass mit der Zeit der Abgesang unausweichlich ist. Für die “Ja-Sager” stellt das kein Hindernis dar. Sie sind geübt und schwimmen weiterhin in der warmen Fruchtblase für politische Oppurtunisten. Gilt auch für Wirtschaftsunternehmen. Aber nicht mehr so stark, wie noch vor einigen Jahren.
Ergänzung zu einem Abschnitt im Artikel oben: Sie, die Naturwissenschaftlerin, hat nicht gemerkt (oder doch?), dass sie sich in der Corona-Politik schon längst vom wissenschaftlichen Denken entfernt hat, denn das setzt offen diskutierte, kontroverse Positionen voraus, die im Wettstreit der Meinungen nach der besten Lösung suchen, wogegen sie aber „abweichende Meinungen“ nicht zur Kenntnis nimmt und deren Bedeutung ignoriert, wie jüngst mit den Positionen der Aerosolforscher geschehen.
Die beiden Mediziner Prof. Dr. med. Detlev H. Krüger* Prof. Dr. Klaus Stöhr** haben sich heute mit einem Offenen Brief an die Fraktionen im Bundestag gewandt, um gegen die “Inzidenz-Zahl” als Kriterium für einen Lockdown Stellung zu nehmen. Hier der Brief im Wortlaut :
Offener Brief an den Deutschen Bundestag
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Novellierung des IfSG zur bundesweiten Vereinheitlichung des Vorgehens gegen die Corona-Pandemie bedarf verlässlicher Entscheidungsgrundlagen. Wir raten dringend davon ab, bei der geplanten gesetzlichen Normierung die „7-Tages-Inzidenz“ als alleinige Bemessungsgrundlage für antipandemische Schutzmaßnahmen zu definieren.
1. Mit „Inzidenz“ bezeichnet das RKI die Zahl der Personen, bei denen unabhängig von einer Erkrankung mittels Diagnostiktest eine Infektion mit SARS-Coronavirus-2 gefunden wurde, pro 100.000 Bevölkerung. Dieser Wert gibt – aufgrund der durchaus erwünschten Ausweitung von Testaktivitäten – zunehmend weniger die Krankheitslast in der Gesellschaft wieder. Zudem unterliegt dieser Wert zunehmend schwankenden Erfassungswahrscheinlichkeiten, die völlig unabhängig vom eigentlichen Infektionsgeschehen sind.
2. Bewertungsgrundlage für die Auswahl von Schutzmaßnahmen sollte nicht die Inzidenz der Infektionen sein, sondern vielmehr die Häufigkeit der Erkrankungen und ihrer jeweiligen Schwere, also insgesamt die Krankheitslast. Die Krankheitslast berücksichtigt unter anderem Hospitalisierungen, krankheitsbedingten Arbeitsausfall, Behinderung und verlorene Lebensjahre.
3. Die im Gesetzesvorhaben vorgesehene 7-Tages-Inzidenz differenziert nicht, in welchen Altersgruppen, Lebensräumen und Bevölkerungsgruppen Infektionen auftreten. Eine gleich hohe Inzidenz kann dramatisch unterschiedliche Bedeutung haben, je nachdem ob sie zum Beispiel bei primär gesunden Studierenden, bei schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppen, bei besonders vulnerablen Menschen, oder diffus in der Gesamtbevölkerung verteilt gemessen wird.
4. Die 7-Tages-Inzidenz eines Landkreises berücksichtigt weder die Dynamik noch die Lage in angrenzenden Landkreisen. Eine gleich hohe 7-Tages-Inzidenz kann in einem Szenario (z.B. Verschlechterung der Lage in Nachbarregionen) eine Verschärfung von Maßnahmen erfordern, während sie in einem anderen Szenario (z.B. stark sinkender Trend) gar eine Lockerung erlauben könnte.
Risiken:
In der Konsequenz würde die gesetzlich verbindliche Koppelung von Maßnahmen an die 7-Tages-Inzidenz der Infektionen zur Folge haben können, dass selbst dann massive Einschränkungen der Freiheitsrechte mit gravierenden Auswirkungen auf Wirtschaft, Kultur und die körperliche und seelische Gesundheit erfolgen müssten, wenn längst weniger krankenhauspflichtige Erkrankungen als während einer durchschnittlichen Grippewelle resultierten. Ein solches Szenario ist im Falle eines zunehmenden Impferfolgs durchaus realistisch und zeitlich absehbar.
Die öffentlich derzeit verfügbaren Entwürfe zur Novelle des IfSG verschärfen den Mangel an Sachbezug und die Gefahr einer Verletzung der Verhältnismäßigkeit wie bereits in Bundestagsanhörungen am 12.11.2020 und 22.02.2021 erläutert [1] [2].
Vorgeschlagene Alternative:
Eine leicht zu bestimmende und zu kommunizierende Bemessungsgrundlage wäre die tägliche Anzahl der COVID-bedingten intensivstationären Neuaufnahmen, differenziert nach Landkreis des Patientenwohnortes, Alter und Geschlecht mit Berücksichtigung diesbezüglicher zeitlicher Trends. Dies ist nicht zu verwechseln mit der im DIVI Register derzeit berichteten „Anzahl der mit Covid-19 belegten Intensivbetten“, welche per se auch eine wichtige Information bezüglich der Versorgungslage liefert. Die Zahl intensivstationärer Neuaufnahmen kann die Dynamik des Infektionsgeschehens besser abbilden als die intensivmedizinische Belegungsstatistik[3].
Damit diese Werte zeitnah, vollständig und integriert in der bestehenden digitalen Meldestatistik den Kommunen, Landesbehörden und des RKI verfügbar werden, müssten lediglich kleinere Anpassungen in den Paragraphen 6 und 11 des IfSG vorgenommen werden.
Wir bitten Sie daher Ihren Einfluss geltend zu machen, die aktuell anstehende Änderung des IfSG so zu gestalten, dass die inzwischen von vielen als schädlich – mindestens als unwirksam – erkannten Folgen des im November geschaffenen § 28a IfSG, korrigiert und nicht noch verschärft werden.
Für fachliche Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Prof. Dr. med. Detlev H. Krüger* Prof. Dr. Klaus Stöhr**
* Direktor i.R. des Instituts f. Virologie der Charité Berlin
** Ehem. Leiter des Globalen Influenza und Pandemievorbereitungsprogrammes der WHO Genf
Man hört und liest immer wieder, u.a. in Medien und Presseorganen, das neue Infektionsschutzgesetz bündele ja nur Entscheidungen bei der Bundesregierung, um einheitlich und schnell handeln zu können.
Das ist falsch! Es geht hier um Einschränkungen von Grundrechten auf dem Wege der Verordnung, also der “kalten Aushebelung”. siehe den letzten Teil des Textabschnittes
Text:Gesetz: Seite 6
Die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden eingeschränkt und können auch durch Rechtsverordnungen nach Absatz 5 eingeschränkt werden.
Änderungen des GG bedürfen normalerweise einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages. Da ist bei einer Rechtsverordnung nicht der Fall, die von der Regierung erlassen wird.