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Autogamie bedeutet nicht, dass der Geschlechtsakt notwendigerweise in einem Kraftfahrzeug verortet sein muss. Kann aber! Kommt auf die Beteiligten an und ihre Vorlieben.

Zunächst einmal bedeutet Autogamie nur, dass ein Individuum dazu fähig ist, weibliche und männliche Gameten zu bilden. Anders: es geht hier um Selbstbefruchtung, also die Form der Fortpflanzung, bei der nur ein Elternteil vorhanden ist.

Diese Art der Fortpflanzung findet sich durchaus häufig im Reich der Pflanzen (Selbstbestäubung), eher selten bei den Tieren, so etwa bei den Tellerschnecken und den Echten Bandwürmern.

Etwas anderes ist die Fortpflanzung bei den Seepferdchen, denn bei ihnen liegt keine Autogamie vor. Bei den putzigen Meeresbewohnern ist es aber so, ganz im Gegensatz zur Mehrheit in der Tierwelt, dass das Männchen trächtig wird. Die Weibchen legen die Eier beim Geschlechtsakt in eine männliche Bauchtasche, wo sie vom Männchen mit dem Sperma befruchtet werden. Diesem Geschlechtsakt geht eine Art Balz voraus, über die es wunderbar poetisch bei WIKIPEDIA heißt: „Männchen und Weibchen treffen sich in den Morgenstunden und schwimmen synchron mit ineinander gehakten Schwänzen nebeneinanderher. Ist das Weibchen paarungsbereit, so beginnt es mit dem Balztanz, der mit der Begattung endet.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Seepferdchen

Da können wir Menschen, so behaupte ich, nicht mithalten! Bei uns läuft der Akt der Befruchtung doch zumeist profaner ab, eher selten bei Sonnenaufgang im offenen Gewässer und mit eingehakten Schwänzen beim Synchronschwimmen.

Aber was nicht ist, kann ja noch werden!

Das muss sich wohl auch, wahrscheinlich angeregt durch einen Aquariumsbesuch und begeistertes Zusehen vor einem Becken mit balzenden Seepferdchen,  die Fraktion DIE LINKE im Bundestag gesagt haben. Die hat nämlich einen Gesetzesentwurf mit dem poetischen (Seepferdchen!) Titel „Für das Leben – Das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sichern, reproduktive Gerechtigkeit ermöglichen“ eingebracht (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/26980, 19. Wahlperiode).



Hier geht es darum, endlich auch im Bereich des Gebärens Geschlechtergerechtigkeit herzustellen und die Schwangerschaft nicht immer nur den Frauen aufzubürden. Deswegen heißt es im Gesetzesentwurf in der Passage zur Unterbrechung der Schwangerschaft: „Im Fall einer ungeplanten Schwangerschaft stellt sich für viele Frauen und weitere gebärfähige Personen die Frage, ob sie schwanger bleiben und ein Kind gebären oder diese Schwangerschaft abbrechen wollen.“ (Hervorhebung durch mich). Wir, die wir glühende Anhänger*innen des Konstruktivismus sind und deshalb glauben, dass Geschlechter nur Folge einer „Zuschreibung“ sind („Er ist ein Junge!“ ruft die Hebamme), gehen natürlich davon aus , dass es neben Frauen noch weitere „gebärfähige Personen“ geben muss, unabhängig davon, ob etwa eine Gebärmutter (Zuschreibung! Warum nicht Gebärvater?) vorhanden ist.

Dass in der Bundesrepublik Regeln für einen Schwangerschaftsabbruch aufgestellt worden sind und in einem Paragraphen des Strafgesetzbuches normiert und festgeschrieben sind, stößt ebenfalls auf Kritik bei den LINKEN, die eine „Pflicht zur Austragung des Kindes“ monieren und deshalb formulieren: „Eine solche angenommene Austragungspflicht macht gebärfähige Körper, in der überwiegenden Mehrzahl Frauenkörper, zum Objekt dieser Austragungspflicht.“ (Hervorhebung durch mich). Nun sehen wir einmal kurz darüber hinweg, dass die Linken – sprachlich fahrlässig-  Frauen (und andere) hier zu Gegenständen (gebärfähige Körper) objektivieren, sie ihrer Individualität entkleiden und sie auf die Fähigkeit zum Gebären reduzieren, so haben sie doch erkannt, dass es ungerecht ist, dass es nicht nur Frauen, sondern  auch andere Menschen  gibt, die, unter Strafandrohung,  Kinder austragen müssen – auch wenn sie es nicht wollen!

Den genannten Ungerechtigkeiten wollen also die LINKEN mit ihrem Gesetz entgegenwirken. Das kann man begrüßen, denn dass – zumindest bisher – ausschließlich Frauen Kinder zur Welt gebracht haben bzw. bringen mussten, ist natürlich eine Ungerechtigkeit der Natur (und des Biologismus!)! Den „weiteren gebärfähigen Personen“ muss endlich zu ihrem Recht verholfen werden!

Da stimme ich zu!

Aber: ich möchte doch nicht ganz das Gefühl, das Romantische, das Erhabene aus dem Blick verlieren! Könnte man das Gesetz nicht ergänzen um die Forderung nach Förderung (gesellschaftliche Anerkennung, finanzielle Unterstützung) stimmungsvoller Situationen, in denen der Geschlechtsakt (zwischen wem auch immer!) stattzufinden hat, sozusagen auf der Spur der Seepferdchen?

Und letztlich: Menschlichkeit, das muss doch unser Ziel sein! Die Vielfalt der Lebensmuster, Befruchtungsarten, Elternschaften (Elter 1 und Elter 2), sozialen Muster. Und natürlich die Respektierung des freien Willens hinsichtlich der Vermehrung. Ganz wie es die LINKE in ihrem Gesetzentwurf  formuliert hat:

„Manche Menschen wollen Kinder bekommen, andere nicht.“

(Quelle für die Zitate aus dem Gesetzentwurf/Antrag:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/269/1926980.pdf )

 

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Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

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3 Kommentare
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Heinz Niski

wenn das Walter Ulbricht wüsste……..

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Di.Niew.

Alter

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Fra.Prez.

Walter fuhr doch TATRA. War ein Wohnzimmer auf Rädern

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