Die Berliner Corona-Hanswurstiade
Unter Bezug auf die Hegel zugeschriebene These, weltgeschichtliche Personen und Tatsachen begegneten uns zweimal, korrigiert Marx diese Aussage bekanntlich durch die Ergänzung, Hegel habe vergessen hinzuzufügen, diese Menschen und Ereignisse begegneten und einmal als Tragödie und einmal als Farce ( vgl. K.Marx, Der achtzehnte Brumaire des Louis Bonaparte, MEW Bd.8, S.115). Schaut man auf die Entscheidung der Verwaltung in Berlin, die dort für Samstag geplante Anti-Corona-Politik-Demonstration zu verbieten, könnte man fast geneigt sein, Marx zuzustimmen, jedenfalls wenn man die Zuordnung „weltgeschichtlich“ hintanstellt.
So betrachtet ist der SPD-Innenminister von Berlin, Geisel, der Wiedergänger des SPD-Polizeipräsidenten Friedrich Karl Zörgiebel, der im Zeitraum 1.-3- Mai 1929 in Berlin die Demonstrationszüge der (nicht nur kommunistischen!) Arbeiterschaft niederknüppeln und zusammenschießen ließ mit dem Ergebnis, dass 32 Demonstranten (manche Quellen sprechen von bis zu 38) getötet und zahlreiche Demonstranten und Unbeteiligte verletzt wurden. Das vorausgegangene Verbot der Mai-Demonstrationen war mit der Lüge eines bevorstehenden Umsturzversuches begründet worden.
Die Handlungsweise Zörgiebels vertiefte zudem den Riss zwischen der sozialdemokratischen und kommunistischen Arbeiterschaft und spielte indirekt den NS-Horden Hitlers in die Hände.
War dies die Tragödie, so sehen wir nun die Farce – wieder zu verantworten von einem SPD-Mann, der sich allerdings, anders als Zörgiebel, in einer Dreier-Koalition mit den GRÜNEN und der Nachfolgepartei jener Kommunisten befindet, auf die Zörgiebel noch schießen ließ.
Wie damals das Verbot der Mai-Demonstration mit einem fadenscheinigen Argument begründet wurde (bevorstehender Putschversuch), so muss auch diesmal ein fadenscheiniges Argument herhalten – nämlich die Sorge um den Schutz der Menschen vor dem Corona-Virus.
Das alles vor dem Hintergrund, dass seit Tagen regierungsseitig vor einem Neu-Aufflammen der Pandemie gewarnt wird – bei gleichzeitig sich ständig ändernden, teilweise sogar sich widersprechenden Maßnahmen und deren Verkündung und Rücknahme.
Diese seit geraumer Zeit wieder angeworfene „Angstmaschine“ kann man mit gutem Recht in Zweifel ziehen. Das ist eine Frage der Betrachtungsweise. Sicher, im Zuge des Rückreiseverkehrs aus Urlaubszielen bei gleichzeitiger vermehrter Testung und Lockerung von Maßnahmen (etwa Beschränkung von Personenzahlen bei Feiern, Veranstaltungen etc.), sind die „Tageszahlen“ insgesamt angestiegen. Das ist nicht zu bezweifeln!
Zu bezweifeln ist aber, ob diese Zahlen eine ernsthafte neue Gefährdung signalisieren (die sog. Zweite Welle). Schaut man sich die Gesamtentwicklung etwas näher an, kommt man nämlich zu frappanten Ergebnissen. Das Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensivmedizin (DIVI) etwa meldet folgende Zahlen: Gab es Anfang Juni in der Bundesrepublik noch (durch Corona bedingte) 689 Intensivpatienten, so waren es am 25.8. noch 223, also rund ein Drittel. Waren Anfang Juni 378 Patienten der künstlichen Beatmung ausgesetzt, so waren es am 25.8 lediglich 133, also ein gutes Drittel. Die Todesfallrate betrug 0,1%! Blickt man auf die Gesamtsituation unter Berücksichtigung der Tests, so ergibt sich folgendes Bild. Im März 2020 waren 9,03% der getesteten Personen positiv. Mittlerweile (Kalenderwoche 34) beträgt bei – nahezu verdoppelter Testanzahl (987423 Tests) gegenüber dem März die Zahl der positiv Getesteten nur 0,88 Prozent (Quelle: Morgenmagazin ZDF v. 26.8.20).
Dass die Begründung für das Verbot – wie einst bei Zörgiebel – fadenscheinig ist, machen aber nicht nur diese Zahlen deutlich. Hinter der beschworenen Gefahr, die als Argument herhalten muss, steht etwas ganz anderes, nämlich die Entscheidung dafür, eine politisch missliebige Bewegung in ihren Rechten einzuschränken. Innensenator Geisel hat selbst die wirkliche Begründung geliefert, als er bei seiner Pressekonferenz unter Bezug auf die Demonstration am 1. August – über den schriftlichen Begründungstext der Verwaltung hinausgehend – ausführte:
„Ich bin nicht bereit ein zweites Mal hinzunehmen, dass Berlin als Bühne für Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten missbraucht wird. Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen.“
Hier geht bzw. ging es also darum, ein politisches Grundrecht einzuschränken bzw. auf kaltem Wege auszuhebeln, weil – aus der Sicht der Regierenden – missliebige Personen mit den falschen politischen Ansichten an der Demonstration teilnehmen wollen. Das Demonstrationsrecht als Grundrecht ist aber nicht daran gebunden, dass die vorgetragenen Positionen und Forderungen nach dem Geschmack der jeweils Regierenden sind.
Insofern war die heutige Gerichtsentscheidung, die das ausgesprochene Verbot aufhebt, nicht nur eine juristische Niederlage für den Senat von Berlin, sondern ein Sieg des Rechts bzw. der Rechtsorgane über politische Willkür. Laut BILD.de begründet das Verwaltungsgericht Berlin seine Entscheidung damit, „(…) dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorlägen. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land habe nicht darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werden solle. Auflagen für die Demo seien nicht hinreichend geprüft worden.“(Quelle: BILD.de)
Interessant ist, nur nebenbei gesagt, dass das Gericht auf die Abstandseinhaltung abhebt und diese vom Veranstalter fordert, die Maskenpflicht aber nicht thematisiert bzw. fordert!
Die oben zitierte Begründung Geisels hat neben der Nennung des wahren Grundes für das Verbot aber noch eine zweite Seite: Geisel spricht von der „Bühne“ in Berlin – was er nicht sagt ist, dass das Stück, das der Senat aufzuführen gedacht hat, eine Hanswurstiade war, eine gefährliche allerdings, und Geisel für sich selbst in diesem Theaterstück die Rolle des Hanswursts vorgesehen hatte.
Dass er nun die Prügel beziehen wird, die auch die mitregierende EX-SED und die Koalitionspartner von den GRÜNEN verdient hätten, ist eine andere Sache.
Aber Teil einer Farce in der deutschen Hauptstadt!
Nachtrag aus aktuellem Anlass:
Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Die Entscheidung (Aktenzeichen: VG1L296/20) ist ein politisches und juristisches Desaster für die Berliner Regierenden – mit Innensenator Geisel und dem Regierenden Bürgermeister Michael Müller (beide SPD) an der Spitze.
Ich habe mir den Tagesbefehl Attila Hildmanns, des wichtigsten Vordenkers der “Corona gippt ett gah nich” Bewegung, zur heutigen Demo auf Telegram angehört. Ein Friedensvertrag muss her, dann verschwindet der Corona Spuk von alleine. Wichtig auch, dass sich niemand durch die Teststäbchen Chips implantieren lässt, die fummeln nämlich über den Hals Nanochips ins Hirn.
Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Ich weiß aus zuverlässiger Quelle, dass die Dezimierung und Unterjochung der Weltbevölkerung in den 60zigern mit der Einführung der Schlauchmilch begann und einem Plan des Bulderbirgers Sepp folgt, der mittels Hormonabgabe durch die Polyethylen Verpackung die Weltherrschaft unter dem Decknamen “Müllers Milch” anstrebt.
Mein Tipp also: keine Milch trinken und feste Demonstrieren gegen die Zombies im Reichstag und anderswo. Zunächst aber erst mal alle Windows Rechner aus dem Fenster werfen, Billiy Boy muss sterben.
Das ist ja das Schöne an der Demokratie: hier dürfen eben nicht nur regierungsamtlich bestellte Jubeltruppen auf die Straße wie einstens in der Täteretätä oder vermummte Antifa-Truppen, die gerne Autos anstecken und Scheiben einschlagen, sondern auch Vollhonks haben das Recht, ihre absurden Theorien zu verbreiten. Jedenfalls ist dieses Recht nicht davon abhängig, was die Regierung gerade so denkt – falls sie denkt! Habe hier in GE Plakate von einer Tierschutzpartei gesehen, auf denen in etwa (nicht wörtlich, aber ziemlich treffgenau) zu lesen ist: 100% Tierschutz, 100% kein Corona mehr. Hängen lassen oder abreißen, weil es Blödsinn ist? Habe ein Kochbuch von Attila Hildmann zu Hause (Vegan for youth, 2013, 288 Seiten). Darf, soll oder muss ich das vorsichtshalber jetzt wegwerfen, damit niemand meint, ich hätte etwas mit dessen Theorien zu Corona am Hut, wenn ich nach einem seiner Rezepte koche? Ach, die Welt wird enger mit jedem Tag, sagte die Maus von Kafka, bevor ihr die Katze den Rat gab, die Laufrichtung zu ändern!
Aber eigentlich ist an diesem Wochenende nur wichtig, dass Werner Hansch Promi-Big-Brother gewonnen hat und mit den 100 000 Euronen Preisgeld seine (Pferdewett-)Schulden bezahlen kann.
Glückwunsch, Werner!
https://www.der-postillon.com/2020/08/demo-diktatur.html?fbclid=IwAR1WFljzp2rcmn9b_U70nIHMbUVtxqQaQMyY6bQX6ogR-WsCynrwL2pfXC0
Was ist los in Deutschland? Warum gibt es so viele Verfassungsverstöße derzeit? Haben die Regierungen wirklich keine Ahnung vom Grundgesetz und den Werten der Verfassung, die ja aus gutem Grund so verfasst wurde.
Redaktion HerrKules zieht aus aktuellem Anlass des Streits um das Verbots der Corona-Demo einen Vergleich zur Situation in Berlin einst und jetzt. In beiden Fällen sei ein SPD-Verantwortlicher tätig geworden. Es steht m.E. noch aus, ob es tatsächlich zur Eskalation von Gewalt kommen wird; obwohl diese naheliegend sind. Jedenfalls sehe ich noch keinen Hitler, der heute davon profitieren könnte. MP Söder scheint, trotz seiner irrwitzigen Grenzpolizei-Gesetzgebung, nicht das Zeug zum Hitler zu haben, würde wahrscheinlich Franz-Josef Strauß sagen. Er selbst hätte es vermutlich gehabt. Aber das waren wieder andere Zeiten.
“Bayern durfte zwar eine eigene Grenzpolizei einrichten, diese darf aber keine grenzpolizeilichen Befugnisse haben.”
Nach der NRW-Entscheidung war doch klar, wie der Hase läuft. Wie kommt jemand trotzdem zu so einer Ansicht: “Während Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) das Gesetz für verfassungskonform und sachgerecht hielt” – und trägt nicht entsprechend vor?
“Die Regelung sei in solchen Fällen daher verfassungskonform so auszulegen, dass das Verbot nur im Fall einer konkreten Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität gilt. Eine solche konkrete Gefahr für diese Schutzgüter habe das beklagte Land Berlin indes nicht dargetan, so das BAG.”
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/reaktionen-urteil-bag-8azr62-19-kopftuch-lehrerin-neutralitaetsgesetz-religionsfreiheit/
Du hast geschrieben: “Jedenfalls sehe ich noch keinen Hitler, der heute davon profitieren könnte. ”
Sehe ich auch nicht!
Die Nähe besteht darin, dass in beiden Fällen Sozialdemokraten, die die Bürgerrechte verteidigen müssten, diese eingeschränkt haben (der eine hat die Einschränkung mit Gewalt durchgesetzt) bzw. einschränken wollten(Geisel) . Die Einordnung des Verhaltens von Geisel als Hanswurstiade bzw. Farce sollte schon deutlich gemacht haben, worin der Unterschied zur Tragödie aus der Weimarer Republik besteht. Dies auch, weil offensichtlich in unseren Verwaltungsgerichten noch Richter sitzen, die die Grundrechte hochhalten. Das war in der Rechtsprechung der Weimarer Republik wohl nicht so, wie es nicht nur das Überlaufen zahlreicher Richter zum Nazitum zeigt, sondern wovon auch die Gerichtsreportagen Tucholskys aus der Weimarer Zeit ein Zeugnis ablegen.