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Am 28.3. 2019 wandte ich mich über das Sekretariat der Schule meines jüngsten Sohnes an den Schulleiter.

Der Grund meines Schreibens:

Rund zwei Wochen vorher war mein Sohn von einem Mitschüler mit der Äußerung angegangen worden. „Du fetter, schwuler Jude!“

Mein Sohn hat diese Beleidigung einer Lehrerin umgehend gemeldet. Meine Ehefrau und ich sind, nachdem uns unser Sohn über diesen Vorfall informiert hat, davon ausgegangen, dass die Schule nun ihrerseits aktiv wird, um das Geschehen aufzugreifen, etwa durch ein Gespräch mit unserem Sohn und seinem „Kontrahenten“, und um uns dann eine Rückmeldung zu geben. Eine solche Rückmeldung erfolgte jedoch nicht, überhaupt blieb jegliche Reaktion seitens der Schule aus, woraufhin ich die folgende Mail schrieb:


Brief an den Schulleiter

Betreff: vorfall auf dem schulhof: rassistische beleidigung
Datum: 28.03.2019 14:34
Von: XYZ
An: Sekretariat
An die Schulleitung des Gymnasiums
z.Hdn. Herrn D

Sehr geehrter Herr D ,
hiermit wenden wir uns in einer Angelegenheit an Sie, die nun schon rund zwei Wochen zurückliegt.

In einer Pause ist unser Sohn F. (Klasse 5) während des Spielens („Tischball auf dem Pausenhof“) von einem Mitschüler (wohl aus der Stufe 6) verbal attackiert worden mit der Beschimpfung „Du fetter, schwuler Jude!“. Eine Mitschülerin von F. (ebenfalls Klasse 5) wurde mit dem Imperativ „Fick dich, M.“ angegangen.
Angeblich soll der Schüler aus der Stufe 6 von F´s Mitschüler A. dazu angestiftet worden sein.
F. hat diesen Vorfall umgehend der Kollegin GK… gemeldet.

Wir schreiben erst heute, weil wir auf eine Reaktion seitens der Schule warten wollten; eine solche ist aber – unserer Kenntnis nach und nach heutiger Befragung unseres Sohnes- bisher nicht erfolgt; vielleicht sind wir aber auch nicht auf dem aktuellen Wissensstand – deshalb dieses heutige Schreiben an Sie.

Wir sind weit davon entfernt, jeden Streit zwischen Schülern sofort zu einem „Staatsakt“ zu machen, finden aber, dass die Äußerungen des Schülers der Stufe 6 – sowohl gegenüber unserem Sohn als auch gegenüber M. – den Bereich des akzeptablen Pausengeschimpfes unter Kindern weit überschreiten, weil hier rassistische und sexistische Äußerungen gefallen sind, die als nicht tolerierbar zu bezeichnen sind.

Wir bitten Sie deshalb darum, uns mitzuteilen, welche erzieherischen Maßnahmen (oder Ordnungsmaßnahmen) die Schule ergriffen hat oder zu ergreifen gedenkt, um Äußerungen dieser Art einzudämmen!

Mit freundlichem Gruß


Auf dieses Schreiben erfolgte weder schriftlich noch fernmündlich eine Reaktion. Auch ein Gespräch mit unserem Sohn fand weiterhin nicht statt. Deshalb formulierte ich am 3.4.2019 eine weitere Mail an die Mitglieder der erweiterten Schulleitung (u.a. Stufenleitung), an die ich als Anhang die Mail an den Schulleiter hängte:


Fwd: vorfall auf dem schulhof: rassistische beleidigung

03.04.2019 12:17
Sehr geehrte Mitglieder der Schulleitung,
da wir auf das unten aufgeführte Schreiben an die Schulleitung, namentlich an Herrn D…, bisher keine Antwort (noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung) bekommen haben, senden wir Ihnen dieses Schreiben nunmehr unmittelbar zu. Da der geschilderte Vorfall nicht nur dem Leitbild des Schalker Gymnasiums sowie der „Hausordnung“ widerspricht, sondern jeglicher akzeptabler Meinungs- und Verhaltensäußerung, wollen wir die Angelegenheit nicht einfach versanden lassen.

Ganz im Gegenteil: über die Frage, ob wir uns an die Aufsichtsbehörde (RP) und/oder die Öffentlichkeit (Lokalpresse) wenden, befinden wir uns noch in einem Abwägungsprozess.
Mit freundlichem Gruß


Die Antwort der Stufenleiterin erfolgte am Tag darauf und enthielt die Information, dass das Sekretariat „krankheitsbedingt“ seit einer Woche nicht besetzt sei, die Kollegin, die mein Sohn angesprochen habe, ebenfalls erkrankt gewesen sei und meine Nachricht deshalb „hängengeblieben“ sei. Zudem wurde uns erklärt, bei der Beschimpfung handele es sich um eine „respektlose Kommunikation“, die nicht folgenlos bleiben könne, dass Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen aber „nur den im engsten Kreis Beteiligten kommuniziert werden dürfen“. Gleichzeitig wurde uns ein Gespräch angeboten, „damit weitere Fragen geklärt werden können.“


Antwort der Stufenleiterin Frau S… (Datum 4.4.2019)

Sehr geehrte Frau…,sehr geehrter Herr XYZ,
leider hat mich Ihre E-Mail erst heute erreicht. Frau GK… war in der letzten Woche erkrankt und unser Sekretariat ist seit einer Woche krankheitsbedingt nicht besetzt. Dadurch ist Ihre Nachricht leider „hängengeblieben“. Ich bitte Sie, dies zu entschuldigen.
Sie haben selbstverständlich recht, dass eine respektlose Kommunikation nicht folgenlos bleiben kann.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass sowohl Erziehungs- als auch Ordnungsmaßnahmen laut Schulgesetz nur den im engsten Kreis Beteiligten kommuniziert werden dürfen.
Gerne bieten wir Ihnen ein persönliches Gespräch an, damit weitere Fragen geklärt werden können.
Mit freundlichen Grüßen  S


Noch am gleichen Tag teilte ich unsere Auffassung zu den im Schreiben der Stufenleiterin vorgetragenen Positionen mit und bat um Terminvorschläge (Plural!):


Sehr geehrte Frau S…,
die Berufung auf Schulgesetze geht hier am Thema vorbei, weil
a) unser Sohn und damit wir als Erziehungsberechtigte wohl unmittelbar zum engsten Kreis der Beteiligten gehören und
b) wir in unserem ( ersten) Schreiben sowie in unserem Schreiben an Sie (und andere Schulleitungsmitglieder) deutlich gemacht haben, dass es hier um mehr geht als um eine individuelle Verfehlung eines einzelnen Schülers; deshalb haben wir bereits im ersten Schreiben die Frage nach Maßnahmen der Schule gestellt, die ein solches Verhalten „eindämmen“, anders: es geht hier nicht nur um den individuellen Fall, sondern um Maßnahmen an der Schule insgesamt und damit also um mehr als um „Ordnungsmaßnahmen“.
Dass der Schulleiter Schreiben nicht zur Kenntnis nimmt und beantwortet, wenn das Sekretariat nicht besetzt ist, ist schon sehr eigentümlich. Ebenso der Hinweis auf die Erkrankung von Frau GK… da der Vorfall ja schon länger her ist als eine Woche (so alt ist lediglich unser Schreiben), woraus wir schließen können, dass der Vorfall eben nicht kommuniziert worden ist – auch nicht an Sie als Mitglied der Schulleitung.
Dass Sie im Zusammenhang mit dieser rassistischen und sexistischen, zutiefst menschenverachtenden Beleidigung lediglich von einer „respektlosen Kommunikation“ sprechen, scheint uns wenig angemessen zu sein.
Gleichwohl: bitte machen Sie uns Terminvorschläge für ein zeitnahes Gespräch, von dessen Verlauf und Ergebnis wir unser weiteres Vorgehen abhängig machen werden! Mit freundlichem Gruß


Mit Datum vom 5.4. wurde uns dann ein einziger Termin(!!) angeboten, nämlich am 12.4. 2019, den wir nicht wahrnehmen konnten, da ich an diesem Tag nicht in Gelsenkirchen sein konnte und meine Frau zur vorgeschlagenen Uhrzeit (13.00 Uhr) mit unserem Sohn einen Krankenhaustermin (MRT-Untersuchung) wahrnehmen musste, der unaufschiebbar war.
Auf die Mitteilung dieses Umstandes hin bot uns die Schule einen Termin am 29.4. (!!!), also nach den Ferien an, den wir zusagten.
Bei diesem Gespräch waren seitens der Schule die Stufenleiterin, der Schuleiter und eine weitere Kollegin anwesend, die Protokoll führen musste.

Das Ergebnis kann man in etwa so zusammenfassen:

In Bezug auf die Einbeziehung des Themas „Antisemitismus“ in den Schulalltag, jenseits der historisierenden Darstellung im Kontext der NS-Diktatur etwa im Geschichtsunterricht, flüchteten sich die beteiligten Schulvertreter in sehr allgemeine Aussagen („ist uns wichtig, wollen das im Kollegium besprechen und als Thema aufgreifen etc.“). Auf Hinweise unsererseits, es gebe doch zahlreiche Möglichkeiten, jüdisches Leben in den Horizont schulischen Unterrichts zu heben, z.B. durch eine Kontaktaufnahme mit der hiesigen Gemeinde oder eine Einladung an die Organisation “rentajew“, die aber wohl nicht bekannt war, war jedenfalls deutlich zu erkennen, dass in dieser Hinsicht auf Seiten der Schule ein „blinder Fleck“ herrscht.

In der konkreten Angelegenheit ergaben sich folgende Aspekte:

1. Der Schulleiter schob die Verantwortung auf die Kollegin, der unser Sohn den Vorfall gemeldet hatte, die sich aber „an nichts mehr erinnern könne“.
2. Gleichzeitig machte der Schulleiter uns den Vorwurf, wir hätten uns zu spät (!!!) bei ihm gemeldet.
3. Es stellte sich heraus, dass die Schule in dieser Angelegenheit bisher nichts unternommen hatte: nicht nur mit unserem Sohn war nicht gesprochen worden, sondern auch nicht mit dem Schüler, der die Verunglimpfung ausgesprochen hatte. Die Begründung: der Schüler wird sich wohl an nichts mehr erinnern.
4. Es stellte sich – auf Frage meinerseits- heraus, dass der Schulleiter, laut eigener Aussage, keine Kenntnis von einem Schreiben des Schulministeriums vom Mai 2018 hatte, in dem eine Verfahrensweise bei Vorfällen dieser Art vorgegeben ist.

Die zentrale Aussage in diesem Schreiben lautet:
„Antisemitismus gab es auch in den vergangenen Jahren, doch scheint er zurzeit eine neue Qualität erreicht zu haben. Ich möchte Sie dabei unterstützen, antisemitischen Beleidigungen entschieden entgegenzutreten. Antisemitismus ist in keinem Fall akzeptabel und immer unerträglich.
Antisemitische Straftaten sind bei der Polizei anzuzeigen. Dies gilt nicht nur für körperliche Angriffe. Antisemitische Äußerungen erfüllen in vielen Fällen den Straftatbestand der Volksverhetzung, der Nötigung oder der Beleidigung. Bitte beziehen Sie bei der Meldung entsprechender Vorfälle an die Polizeibehörden immer auch die jeweils zuständige Schulaufsicht mit ein.“ (komplettes Schreiben im Anhang)

Auf unsere Frage hin, warum der Schulleiter bis zum Tag des Gesprächs mit uns nicht einmal mit unserem Sohn gesprochen habe, war die Antwort ein beredtes Schweigen.
Nun könnte man diese Angelegenheit als das bedauerliche Versagen eines einzelnen Schulleiters und seiner engsten Mitarbeiter abtun; das ist es aber nicht. Vielmehr ist dieses Verhalten offensichtlich typisch für eine deutlich erkennbare Tendenz an Schulen, das Problem des Antisemitismus kleinzureden und unter der Decke zu halten, weil der vermeintlich gute Ruf der Schule dadurch aufrecht erhalten werden soll. Bei vielen Lehrern und Schulleitungen herrscht in diesem Kontext, so steht zu vermuten, ein Mangel an Problembewusstsein, ein Mangel, der einhergeht mit einem Mangel an Verantwortung. Weil dies seitens des Ministeriums in NRW offensichtlich erkannt worden ist, ist mit dem Schreiben vom Mai 2018 die verbindliche Meldepflicht von rassistischen Vorfällen dieser Art eingeführt worden.
Sich dieser Verantwortung dann auch zu stellen, scheint aber, wie unser Beispiel zeigt, als selbstverständlicher Auftrag noch nicht unbedingt bei jedem Schulleiter angekommen zu sein. Und dann kann man, wie Schulleiter D., auch immer noch versuchen, sich auf Nicht-Wissen herauszureden, eine Argumentationsfigur, die deutlich in der Tradition der Zeit nach 1945 steht.

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Herrn D. haben wir mit heutigem Datum beim Regierungspräsidenten in Münster gestellt.


 

DOKUMENT: Schreiben des MSB NRW

[08.05.2018] Antisemitismus
An alle Schulen in Nordrhein-Westfalen
An die Bezirksregierungen
An die Schulämter für die Kreise und kreisfreien Städte
An die Kommunalen Spitzenverbände
Betreff: Antisemitismus

Sehr geehrte Damen und Herren,
traurige Anlässe dieser Schulmail sind antisemitische Vorfälle der letzten Wochen in Berlin, in Nordrhein-Westfalen und auch an anderen Orten. Immer öfter lesen und hören wir von antisemitischen Beleidigungen und sogar von tätlichen Angriffen.
Antisemitismus gab es auch in den vergangenen Jahren, doch scheint er zurzeit eine neue Qualität erreicht zu haben. Ich möchte Sie dabei unterstützen, antisemitischen Beleidigungen entschieden entgegenzutreten. Antisemitismus ist in keinem Fall akzeptabel und immer unerträglich.
Antisemitische Straftaten sind bei der Polizei anzuzeigen. Dies gilt nicht nur für körperliche Angriffe. Antisemitische Äußerungen erfüllen in vielen Fällen den Straftatbestand der Volksverhetzung, der Nötigung oder der Beleidigung. Bitte beziehen Sie bei der Meldung entsprechender Vorfälle an die Polizeibehörden immer auch die jeweils zuständige Schulaufsicht mit ein. Ich darf Sie auf den Erlass „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ vom 22.8.2014 verweisen. Der Erlass wird in nächster Zeit überprüft und ggf. ergänzt werden.
Schulen sind auch dank Ihres Engagements und Ihrer Arbeit Orte, an denen Demokratie und Menschenrechte erlernt und gelebt werden, sowie Orte, an denen jeder Mensch respektiert und geachtet wird, unabhängig von Religion und Nationalität. Viele Schulen haben ihre pädagogischen Ziele in ganz besonderer Weise an Demokratie und Menschenrechte ausgerichtet und dies bewusst in ihr Schulprogramm aufgenommen. Sie haben auch Beratungs- und Krisenteams eingerichtet, mit denen sie wirksame Präventions- und Interventionskonzepte entwickelt haben.
Weitergehende Unterstützung finden Sie bei folgenden Adressen:
• Kultusministerkonferenz und Zentralrat der Juden in Deutschland haben sich im Dezember 2016 auf eine gemeinsame Erklärung zur „Jüdischen Geschichte, Religion und Kultur in der Schule“ verständigt (www.kmk.org). Am 18. April 2018 fand in Berlin eine gemeinsame Fachtagung statt, in der eine umfangreiche Materialsammlung vorgestellt wurde (www.kmk-zentralratderjuden.de). Hier finden Sie auch empfehlenswertes Material zu den Themen Geschichte des Staates Israel, zum Nahostkonflikt und zum Antisemitismus. Diese Materialien werden Ihnen im Unterricht und im Schulalltag helfen. Die Sammlung wird laufend erweitert.
• Das vom Zentralrat der Juden aufgelegte Programm Likrat (www.likrat.de) gibt Ihnen die Möglichkeit zu Begegnungen mit jüdischen jungen Menschen in der Schule. Ich darf sie auf die schulpsycholgischen Dienste (www.schulpsychologie.nrw.de) verweisen. Die schulpsychologischen Dienste können Sie mit Rat und Tat bei der Arbeit Ihres Beratungs- und Krisenteams unterstützen. Sie arbeiten oft eng mit örtlichen Antidiskrimierungsstellen zusammen, wie beispielsweise SABRA in Düsseldorf (www.sabra-jgd.de).
• Weiterführende Informationen finden Sie beim Kompetenzzentrum für Prävention und Empowerment in Berlin (www.zwst-kompetenzzentrum.de), bei der Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt (www2.duesseldorf.de/lps.html) oder auf der Seite des auch in Nordrhein-Westfalen von über 700 Schulen genutzten Programms „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ (www.schule-ohne-rassismus.org).
• Auch in die neu geregelte Fortbildung von Lehrkräften zu Beratungslehrkräften, die im kommenden Schuljahr starten wird, wird das Thema aufgenommen.
All dies gilt selbstverständlich auch für alle anderen Erscheinungsformen von Diskriminierung und Beleidigung. Es ist eine Stärke unserer Demokratie, dass Minderheiten Respekt erfahren und dass es immer wieder gelingt, sich auf die unverhandelbaren Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu verständigen. Ich darf Sie herzlich bitten, die genannten Unterstützungsmöglichkeiten auch weiterhin zu nutzen und bedanke mich für Ihr tägliches Engagement für einen friedlichen Schulbetrieb ohne Gewalt und Diskriminierung.
Mit freundlichen Grüßen

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