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Bratwurst oder Linsenbratling? ODER: Was das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch zu bieten hat!

Wer hätte jemals gedacht, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, zuständig für Bochum, Bottrop, Dortmund, Essen, Gelsenkirchen, Herne sowie die Kreise Recklinghausen und Unna, einmal die Schlagzeilen der regionalen und überregionalen Presse und aller Nachrichtensendungen der Fernsehanstalten beherrschen und so republikweit bekannt werden würde? Und das wegen eines Mannes, der in Deutschland Asyl begehrt hat und angeblich einmal Leibwächter von Bin Laden gewesen sein und in der Bundesrepublik eine mehr oder weniger erfolgreiche Karriere als salafistischer Hassprediger hingelegt haben soll. Eingereist ist dieser 1976 in Tunesien geborene Mann  in die Bundesrepublik übrigens  nach Angaben des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen „ 1997 zu Studienzwecken“ (Pressemitteilung VG GE v. 13.7.2018, AZ 7 a L 1200/18.A), wobei das Gericht offen lässt, zu welchem Zweck der Mann was genau studiert hat, der übrigens bereits im Jahre 2006 (!!) einen Asylantrag gestellt hat – wegen ihm in Tunesien „drohender menschenrechtswidriger Behandlung“ (Quelle: wie oben). 12 Jahre nach diesem Antrag hat der Mann nun in Begleitung von vier deutschen Sicherheitskräften wieder tunesischen Boden betreten, weil – so ganz blickt ja niemand durch – die Verfügung der Aussetzung der Abschiebung durch das Verwaltungsgericht erst eingetroffen sein soll, als der Mann  schon in der Luft war und die Strecke, die noch bis  Tunesien zurückzulegen war, kürzer gewesen sein soll als der Rückflug nach Deutschland.

Wer jetzt in welchem Umfang gegen rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen hat, wer schlampig gearbeitet hat, ob hier staatliche Stellen einen Rechtsbruch begangen haben und ob interessierte politische Kreise (namentlich der Bundesinnenminister) ihre Finger im Spiel hatten, das mag entscheiden,  wer will!

ABER: Wer heute zu einem Verhandlungstermin beim Verwaltungsgericht erscheinen muss, der kann sich zwischen zwei Menüs entscheiden – beide für 3,70 Euro inkl. Suppe oder Dessert: Die Bratwurst mit Kohlrabigemüse und Kartoffeln konkurriert in der Kantine heute mit dem vegetarischen Linsenbratling mit Nudeln und Salat (Quelle: Verwaltungsgericht GE, Kantinenplan). Die Kantine steht  nicht nur den im Justizapparat Beschäftigten, sondern auch den sonstigen an  Verfahren beteiligten Personen und Besuchern offen.

Das Verwaltungsgericht hat übrigens 20 Kammern, die mit Richtern besetzt sind. Die Kammern sind unterteilt in jeweils zwei Unterkammern: 1 und 1 a, 2 und 2 a usw., wobei die richterliche Besetzung  personalidentisch ist. Die a-Kammern sind alle ausschließlich mit Asylverfahren beschäftigt und der Geschäftsverteilungsplan legt fest, dass die Richter mit der Hälfte ihrer Arbeitskraft für diese Asylverfahren zuständig sind (a-Bereich), mit der zweiten Hälfte ihrer Arbeitskraft für alle anderen Verwaltungsgerichtsverfahren.

Das ist vielleicht die Erklärung dafür, dass eine von mir beim hiesigen Verwaltungsgericht   im Juli 2017 eingereichte Klage gegen einen Gebührenbescheid der Stadt Gelsenkirchen noch nicht zur Verhandlung gekommen ist – auch wenn das Gericht mir bereits Anfang August 2017, also eine runde Woche nach der Klageeinreichung,  159,- Euro Gerichtsgebühren vorab in Rechnung gestellt hat.

Die Einforderung von Gerichtsgebühren klappt also beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen schon mal zeitnah und ganz vorzüglich – und immerhin hat man mich ja auch nicht versehentlich in ein Flugzeug nach Tunesien gesteckt.

Vielleicht gehe ich aus Dankbarkeit heute mal in der Gerichtskantine vorbei. Und nehme das Menü 1: Bratwurst mit Kohlrabigemüse und Kartoffeln. Und – laut Angabe auf dem Kantinenplan – mit Phosphat.

Da sage noch einer, Gelsenkirchen und sein Verwaltungsgericht hätten nichts zu bieten!

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Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

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Heinz Niski

Mein Respekt dem Autor, der es mutig wagt, den eigentlichen Skandal zu benennen, während sich der Blätterwald noch mit dem politischen Harakiri des jetzt schon gewesenen Innenminister H.S. beschäftigt oder die Unabhängigkeit der Gerichte seziert. Es geht um die richterliche Duldung der schleichenden Vergiftung der Bürger mit Phosphat, verpackt in Nahrungs- und Genussmitteln. Osteoporose, Herz- und Kreislaufschäden, Gefäßverkalkungen, Haut- und Lungenschäden sind die Folge. Die Esser und Trinker werden unfruchtbar, sterben früher.

Eine clevere Strategie, mit viel Tam Tam, Theaterdonner und bayrischem Politklamauk von diesem ernsten Problem abzulenken. Ich werde gleich erst mal einen Phosphat Flash Mob für 12 Uhr in der Gerichtskantine organisieren. Wer kann, verkleide sich als Hot Dog.
Flash Mob
Bringt Sami A. mit.

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Lucius Leuchtenträger

War gestern in der Kantine, zu spät, Wurst war aus, musste diese vegetarische Pampelacke futtern! JEDOCH: Achtung! Gute Idee mit dem Flash-Mob, aber heute steht anderes auf dem Kantinenplan (ohne Phosphat):
Menü 1: Kotelette mit Erbsen & Möhren und Kartoffeln
Menü 2:Vegetarische Mie-Nudeln mit Asiagemüse, Ei, Süß- Sauer- Sauce und Salat.
Mein Vorschlag:
Wenn schon Mob gegen Phosphat, dann auch gegen diverse Formen der (Rassen-)Diskriminierung, die in der Verwaltungserichts-Kantine offensichtlich gepflegt werden:
a) es gibt keine veganen Gerichte (EI!) und HALAL scheint unbekannt zu sein
b)offene Diskriminierung zum Wochenende, denn tatsächlich finden wir auf dem Kantinenplan:
Zigeunerschnitzel (!!!)mit Pommes -Frites und Salat.
Und das in einer Stadt mit sozialdemokratischer Stadtspitze und absoluter Mehrheit der SPD im Rat! Ein Skandal!
Und mit Richtern, die tagein, tagaus diese Diskriminierung in ihrer Kantine dulden!
Da sieht man mal, wohin es mit diesem Staat und seiner Justiz schon gekommen ist!

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Heinz Niski

Was? Kein Halal, dafür zerschnetzelter Zigeuner? Vielleicht noch Mohrenköpfe und Negerküsse zum Dessert?
Da hilft ja nicht mal mehr ein Flash Mob, schlage eine Sitzblockade vor mit Auftritt von Femen Aktivistinnen!
Gibt es Pussy Riot noch?
Auf gehts, lasst uns die Haut blank ziehen zum Protest.

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