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Art 16a 

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

 Hinter dem unionsinternen Streit über die „Flüchtlingspolitik“ mit seinen persönlichen Animositäten, seinen wahltaktischen Überlegungen (Bayern) und der Absicht, mit scharf klingenden Maßnahmen der AfD das Wasser abzugraben, stehen weitaus tiefergehende Probleme. Etwas das des Verhältnisses der Richtlinienkompetenz der Kanzlerin im Verhältnis zu den Befugnissen eines Innenministers oder auch das der Beteiligung des Parlaments bei Entscheidungen  mit großer Tragweite für die Gegenwart und Zukunft des Landes , etwa dem Ausstieg aus der Atomkraft und der Öffnung der Grenzen (2015), wobei der eigentliche Souverän überhaupt nicht gefragt wurde, ob er einverstanden ist. Dem Souverän (VOLK) wurde ja nur gesagt: „Wir schaffen das!“ Die Frage „Wollen wir das?“ wurde nicht gestellt.

Die vielleicht wesentlichste Problematik ist auf den ersten Blick allerdings von eher  abstrakter Natur: es geht um die Souveränität dieses Staates und die Abgabe von Souveränität an übergeordnete Instanzen, besonders die EU. Letztlich geht es also um die Frage, ob und in welchem Umfang unserer Grundgesetz ausgehebelt wird oder bereits ausgehebelt worden ist.

Am Beispiel der Flüchtlingsthematik lässt sich das gut erläutern. Auf der einen Seite ist hier seit 2015 zunächst einmal eine Verlotterung der Begrifflichkeit festzustellen, denn die differenzierte Betrachtung von Menschen, die man als Asylsuchende, als Flüchtlinge oder schlicht als Migrant bezeichnen kann, ist auf der Strecke geblieben. Wer heute an die deutsche Grenze kommt – über die Balkanroute oder sonst wie- muss nur das Wort „Asyl“ sagen und wird eingelassen ins bundesrepublikanische Paradies, selbst dann, wenn er bereits einmal rechtskräftig abgeschoben worden ist.

Vor diesem Hintergrund ist zu sehen, dass mit Berufung auf europäische Abkommen (Dublin) der Satz von GG Artikel 16a im Grunde ausgehebelt ist, denn der Streit ging ja in der Tat um eine Gruppe, die – der Sache nach  – nicht mehr schutzbedürftig ist, weil sie bereits in einem Land der EU registriert worden ist (also weder weiterhin verfolgt noch bedroht ist) und dennoch aus einem solchen Land in die Bundesrepublik einreisen will.

Praktisch hat das  folgende Konsequenzen:

Im Zeitraum von Januar bis April 2018 (Quelle: EUROSTAT) reisten in die Bundesrepublik – aus einem anderen EU-Land kommend – rund 50 000 „Asylsuchende“ ein, in Frankreich waren es 28 000, in Schweden 6000, in Italien mehr als 12000.

Die Bundesrepublik hatte auf der Basis der Dublin-Regelungen im Jahre 2017 mehr als 64 000 Übernahmeersuche (Rückstellungen von in die BRD aus einem anderen EU-Land eingereisten „Asylbewerber“ in diese Länder) gestellt, von denen – auf dem Papier- 46 000 positiv beschieden wurden. Tatsächlich  zurückgenommen wurden aber nur rund 7000 Personen.

Heißt also: die klare und eindeutige Regelung in § 16a/2 des Grundgesetzes ist aufgegeben worden zugunsten einer europäischen Regelung (Dublin), die aber ihrerseits nicht funktioniert, weil sich andere europäische Staaten auf dem Papier, aber nicht in der Praxis daran halten.

Schaut man sich nun die zwischen CDU und CSU vereinbarte 3-Punkte-Regelung an, kann man eine sprachliche Konfusion entdecken, die dieser Sachlage geschuldet ist, nämlich dem Vermitteln zwischen eigentlicher staatlicher Souveränität (Grundgesetz) und (nicht funktionierenden) europäischen Regelungen.

„1. Wir vereinbaren an der deutsch-österreichischen Grenze ein neues Grenzregime, dass sicherstellt, dass wir Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise hindern.

  1. Wir richten dafür Transitzentren ein, aus denen die Asylbewerber direkt in die zuständigen Länder zurückgewiesen werden (Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise). Dafür wollen wir nicht unabgestimmt handeln, sondern mit den betroffenen Ländern Verwaltungsabkommen schließen oder das Benehmen herstellen.
  2. In den Fällen, in denen sich Länder Verwaltungsabkommen über die direkte Zurückweisung verweigern, findet die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf der Grundlage einer Vereinbarung mit der Republik Österreich statt.“

Der 1. Abschnitt führt eigentlich nichts anderes aus als das, was in § 16a/2 GG schon längst festgelegt ist: auf das Asylrecht nach GG kann sich nicht berufen, wer aus einem anderen Land der EU einreist oder aus einem „Drittstaat“, der als „sicher“ eingestuft ist.

Der 2. Abschnitt ist nun der eigentliche Eiertanz. Nach europäischen Regelungen, hat der unter 1) genannte Personenkreis gleichwohl das Recht, nach Deutschland einzureisen und sein Anliegen(„Asyl“)  prüfen zu lassen. Deshalb wird  festgelegt, dass man diese Personen ins Land lässt, sie aber grenznah in „Transitzentren“ festhält, um sie aus diesen zurücksenden zu können. Die sprachliche Konstruktion lautet:  Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise. Meint: Die Personen befinden sich auf bundesrepublikanischem Boden (man wird also EU-Gesetzen gerecht), ihre Anwesenheit  wird aber als „fiktional“ definiert, so als seien sie überhaupt nicht eingereist.

Dass man dann noch mit Ländern „Verwaltungsabkommen“ zur Rücknahme abschließen will, ist nichts anderes als der Ausdruck eines Scheiterns der bereits existierenden Dublin-Regelungen in der Praxis (siehe die Zahlen weiter oben). Man will also Abkommen mit Ländern schließen, mit denen es eigentlich im Rahmen der EU bereits solche gibt, nur nennt man sie im Papier jetzt „Verwaltungsabkommen“.

Absatz 3 ist Ausdruck einer Ahnung, nein- eher einer Befürchtung, nämlich der, dass man nicht alle Länder, auf die es ankommt, dazu bewegen wird, solche Luftnummern (Verwaltungsabkommen)  zu Papier zu bringen und zu unterschreiben. Deshalb kommt hier Österreich ins Spiel. An unseren Nachbarn soll dieser Personenkreis überstellt werden; Österreich, so steht es nicht im Papier, aber so wird es erwartet, wird dann seinerseits die Grenze zu seinen  EU-Nachbarn (im Süden)  schließen und diesen Personenkreis (etwa über Italien kommend) an der Grenze zurückweisen.

Dieses Papier ist letztlich nichts anderes als der Ausdruck eines Verlustes an nationaler Souveränität. Es ist die Bestätigung einer schleichenden Verabschiedung vom Grundgesetz, die auch auf anderen Feldern stattfindet, stattfinden soll oder bereits stattgefunden hat (Verlust der Haushaltssouveränität, Verlust der politischen Souveränität).

Man könnte es auch so formulieren: Sowohl Merkel als auch Seehofer haben mit diesem Papier gegen ihren Amtseid verstoßen, nach dem sie Schaden vom deutschen Volk abwenden, aber seinen Nutzen mehren sollen. Vor allem sollen sie die Gesetze und das Recht unseres Staates verteidigen!

So gesehen, ist dieses Papier Grund genug, beide zum Rücktritt aufzufordern!

 

 

 

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Von Bernd Matzkowski

geb. 1952, lebt in GE, nach seiner Pensionierung weiter in anderen Bereichen als Lehrer aktiv

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6 Kommentare
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Heinz Niski

Dieses Uhren anhalten in Verhandlungen, damit man Wochen Zeit hat, um dann doch nicht zu Potte zu kommen, diese Fiktionsgeschichten sind nur dann nicht verwirrend, wenn man, so wie ich z.B., seinen Eulenspiegel gelesen hat und gestählt ist im Lande der Politshow-Mäzchen, Worterfindungs-Euphemistiker, Widerspruch-Schöpfer.
Eulenspiegel riecht sich satt und zahlt mit dem Klang einer Münze

Fiktionsbescheinigung

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Lucius Leuchtenträger

Transitzentren – das klingt beim ersten Hören ein wenig nach Verwaltung, nach Aktenstaub, nach Datenspeicherung. Aber eigentlich ist es doch ein positives Wort:Transit. Metaphorisch gesehen: Wir leben im Transit, unser Leben ist ein Durchgangsstadium im Kommen und Gehen, Gleiten und Ziehen von Zeit und Raum, in die der Mensch – als Gattung und als Einzelner, ja auch als Vereinzelter – gestellt, vielmehr geworfen ist. Transit – das ist die Reise: im ganz wörtlichen Sinne, weshalb Ford einst auch ein Modell „Ford Transit“ auf den Markt brachte, ein besonders bei unseren türkischen Mitbürgern der ersten Stunde äußerst beliebtes Transportmittel; Transit ist aber auch eine Großmetapher unseres Lebens, das Transitorische ist ein Grundelement unserer Existenz.

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Heinz Niski

(Wichtig bei Goethe:die Präposition „im“, nicht „am“- das ist ein Unterschied- sowohl für den Lecker als auch für den Geleckten.

Völlig Off Topic – oder auch nicht? Deutet das „im“ auf etwas sexualisiertes oder Geschmackshedonistisches hin, während das „am“ schon die zivilisierte, geglättete Version ist?
Wir ziehen heute das „am Arsch“ lecken vor, also die weichgespülte Fassung. Weil es ja nicht den Anus meint, sondern die Backen, weil es nicht eintaucht, eindringt, sondern an der Oberfläche, Fassade schleckend, irrend, wandert.
Sieht so aus, als wenn es bald neue Zielkoordinaten gäbe – aus dem „am“ wird sicherlich ein „im“ – ist das schon dystopisch oder nur ein Heilsversprechen…?

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Heinz Niski

Banksy? Dismaland?
https://youtu.be/V2NG-MgHqEk

Culture Jamming?
https://youtu.be/ISH_KQOsMAg

Adbusters?
https://youtu.be/cx_qYPkS0uE

Das blitzt überall immer mal wieder auf. Vielleicht nicht so anarchisch wie beim Till, aber der ist ja auch hauptberuflich eine mythische Kunstfigur…

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